Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

VerfasserInnen

Europäische Kommission

Publikationsinformationen

KOM(2011) 289 endgültig
2011/0136 (COD)
Erscheinungsdatum: 24. Mai 2011
Brüssel
17 Seiten
Gesetzentwurf
Deutsch

Abstract

Dieser Vorschlag, welcher am 24.05.2011 veröffentlicht wurde, umfasst die Begründung (S. 1-5), den möglichen Wortlaut einer neuen EU-Richtlinie zu verwaisten Werke (die Artikel 1-13 auf den Seiten 10-14 im Dokument) sowie einen Anhang, in dem in der Richtline verwendte Begriffe (Zeitschrift, visuelles Werk u.ä.) erläutert werden (vgl. S. 15-16 im Dokument).

 

Gliederung des Papiers:

Zur Begründung

1. HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS

2. ERGEBNISSE DER BERATUNGEN MIT DEN INTERESSIERTEN PARTEIEN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN
- Konsultation interessierter Kreise
- Folgenabschätzung 

3. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGES
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Rechtsgrundlage
Subsidiaritätsprinzip
Gesetz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments

4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

5. FAKULTATIVE ANGABEN
Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2: Verwaiste Werke

Artikel 3: Sorgfältige Suche

Artikel 4: Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk

Artikel 5: Ende des Status als verwaistes Werk

Artikel 6: Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 7: Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 8: Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 9: Stichtag für die Anwendbarkeit

Artikel 10: Umsetzung

Artikel 11: Überprüfungsklausel

Artikel 12: Entry into Force