11.04.2013 - 19:36
Am 10.4.2013 hat sich das Kabinett der Bundesregierung auf eine Änderung des Urheberrechts verständigt, durch die u.a. das in den letzten Jahren intensiv diskutierte Zweitverwertungsrecht  aktualisiert werden soll. Es setzt sich leider die Politik der stark eingeschränkten Zugeständnisse fort – wohl in der Erwartung, dass die Betroffenen lieber den Spatz in der Hand, als … akzeptieren werden. Was ist in dem Beschluss spatzenartig? Gut, es dürfen keine Verträge zwischen AutorInnen und Verlagen mehr geschlossen werden, die das neue Recht ausschließen.
18.03.2013 - 16:55
Die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 20.
18.03.2013 - 16:52
LG Bochum, Urteil vom 20.01.2011 - 8 O 293/09 (Vergleich) Heise Open Source vermeldet am 13.03.2013 mit dem Titel "Deutsches Gericht bestätigt Gültigkeit der LGPL" die finanziellen Sanktionen, wenn Lizenzbedingungen der GNU Lesser General Public License (LGPL) nicht eingehalten wurden. Der insoweit berichtete Vergleich basiert jedoch auf einem Gerichtsurteil, welches das Landgericht Bochum bereits am 20.01.2011 gefällt hatte (dazu Bericht der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke vom 17.02.2012).
13.03.2013 - 12:00
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag „Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ an den Bundestag gerichtet: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712300.pdf. Damit knüpft die SPD an internationale und europäische Entwicklungen an, bei denen dies, wie auch in England vorgesehen, schon selbstverständliche Praxis wird. Also dann wohl auch in Deutschland.
07.03.2013 - 11:49
Seit 05.03.2013 veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz seine Inhalte standardmäßig unter der Creative Commons-Lizenz CC BY ND. Dieses Lizenzmodul bedeutet, dass die Inhalte der Ministeriums-Internetseiten regelmäßig frei abgerufen und nachgenutzt werden können, wenn sie nicht bearbeitet werden und die Quelle angegeben wird. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt dazu: "Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an der Öffentlichkeit. Dieser moderne Zeitgeist muss auch in der Bundesverwaltung geatmet werden.
05.03.2013 - 10:20
Zweitverwertungsrecht – überfällig, aber nicht so, wie es sich das Bundesministerium der Justiz vorstellt Ein Beispiel zur derzeitigen Praxis: Ich war eingeladen, für eine renommierte informationswissenschaftliche Enzyklopädie einen längeren Artikel (9000 Wörter) zum europäischen Urheberrecht zu schreiben.
04.03.2013 - 09:38
Unter diesem Titel findet sich bei Archivalia (Klaus Graf) eine ausführliche "Würdigung" des Leistungsschutzrechts für Presseverleger und zahlreiche Reaktionen auf die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 1.3.2012.. Noch mal die entscheidende Passage, die am Ende in das Gesetz eingefügt wurde: „Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“  
21.02.2013 - 19:47
  Ein Referentenentwurf für das Zweitverwertungsrecht, aber wohl noch kein Ende der Debatte Eine urheberrechtliche Regelung des Zweitverwertungsrechts für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen ist zweifellos zu begrüßen. Mit der Vorlage eines Referentenentwurfs des BMJ vom 20.2.2013 scheint es, dass die jahrelange Verweigerung der Bundesregierung, dieses Recht zuzubilligen (trotz aller Unterstützungssignale für dieses Recht, z.B.
16.01.2013 - 14:33
Kommentierte Zusammenfassung zu: Eckhard Höffner (2010/2011): Geschichte und Wesen des Urheberrechts, Band 1 in 2. Auflage. München: Verlag Europäische Wirtschaft, ISBN: 978-3-930983-16-2 und 978-3-930983-17-9. (Seite zum Titel beim Verlag) von Thomas Hartmann Eckhard Höffners „Geschichte und Wesen des Urheberrechts“ ist eine wirtschaftshistorische Reise zu einem deutschen Buchmarkt ohne Nachdruckschutz (bis ca. 1837). Als Vergleichsmaßstab dienen der britische Buchmarkt, auf dem bereits im frühen 18.
07.11.2012 - 16:14
Heftige Kritik hagelte es heute auf die Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag. Anlass war § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die Rechtsgrundlage für E-Learning und elektronische Forscherplattformen bildet und gem. § 137k UrhG am 31.12.2012 ersatzlos ausläuft. Schon im Wintersemester 2010/2011 wurden 1,1 Millionen Werke in der deutschen Hochschullehre auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmung genutzt, weitere 250.000 Wissenschaftsmaterialien im Forschungsbereich.
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