„Nichtkommerziell“ als CC-Lizenzbestimmung
Was die Lizenzbedingung „keine kommerzielle Nutzung“ (nc als Kürzel) bei Creative Commons (CC) im Einzelfall konkret bedeutet, bereitet gerade bei wissenschaftsnahen Projekten und im wissenschaftlichen Kontext immer wieder erhebliche Probleme.
Ein „wirklich kritisches Thema“, räumte Catharina Maracke, bis 2009 Direktorin bei Creative Commons International, am 18.03.2010 bei einer Diskussion im Rahmen der Commons-Tagung in Hannover ein. Wo die Grenzlinie zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Verwendungszwecken der Nutzer zu ziehen ist, das bedarf nach Meinung Marackes primär keiner juristischen, sondern vielmehr einer politischen Betrachtung. Als Umfrage und weniger als Studie betrachtet Maracke, wie sie weiter sagte, die 255 Seiten umfassende Veröffentlichung „Defining ‚Noncommercial‘, A Study of How the Online Population Understands ‘Noncommercial Use’” aus dem Herbst 2009. Auf Nachfrage erklärte Catharina Maracke, dass insofern auch bei der nächsten, überarbeiteten CC-Version nicht mit einer präzisierenden Definition des beliebten Lizenzmoduls „Nicht-Kommerziell“ zu rechnen sei. Damit habe schlussendlich die Rechtsprechung nach den jeweiligen Umständen eines Streitfalles zu entscheiden. Bislang haben deutsche Gerichte zu CC-Lizenzen noch keine Urteile gefällt, so dass bis auf weiteres ein unscharfer Grenzbereich zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzungen bestehen bleibt.
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Kommentare
Auch Selbstkostenpreis darf nicht verlangt werden
Eine so strenge Auslegung der CC-Lizenzbestimmung "nichtkommerziell" innerhalb der Europäischen Union besteht nach Meinung von Christine Altemark, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster (Ausgabe 11/2010 von WissenHeute).
Nach wie vor ungeklärt: Was heißt bei CC "non-commercial"
Dass das Thema "wirklich kritisch" ist, zeigt sich derzeit sehr gut am Fall der Zeitschrift Wired, der Joshua Benton beim Nieman-Lab im November beschäftigte und ihn noch einmal die Grundfragen aufwerfen ließ:
Anlass ist, dass Wired sein Bildmaterial CC-lizenziert zur Verfügung stellt (Jedoch um die Obligation ergänzt, auf die entsprechende Quelle bei www.wired.com zurückzuverlinken. Das lässt sich laut Benton als mehr oder weniger geschickte Form einer sich selbst organisierenden Suchmaschinenoptimierung verstehen. Er findet den Schritt dennoch gut und begrüßenswert.) Wired erlaubt dabei nur die nicht-kommerzielle Weiternutzung. Die Bilder stehen unter der CC BY-NC 2.0-Lizenz. Und das lässt Benton erneut nach den schwer feststellbaren Grenzen von "Non-Commercial" fragen, wobei er die Ergebnisse einer von Creative Commons zu genau diesem Thema durchgeführten Studie zusammenfasst. Er erinnert sich:
Das Grundproblem der Lizenzen ist, so Benton, dass sie die Ziele verfolgen, eine zugleich möglichst einfache und möglichst präzise Lösung zu finden. Fasst man sie jedoch genauer, werden sie wieder komplex. Fasst man sie so schlicht, wie sie jetzt sind, sind die Anwendungsfälle von nicht-kommerziell nahezu nicht bestimmbar. Und Creative Commons schlägt, wie Benton zitiert, vor, mit der Unschärfe einfach pragmatisch zu verfahren:
Für Juristen ist diese eher hemdsärmelige Lösung vermutlich ein Albtraum. Wobei ja manche Klauseln im Urheberrechtsgesetz nicht unbedingt eindeutiger anmuten.
Non-Open Commons: Attribution - Commercial Rights Reserved
In dem Artikel Creative Commons licenses and the non-commercial condition wird nochmal darauf eingangen, warum sich das NC-Modul nicht für wissenschaftliche Werke eignet:
"We believe NC licenses should not be used for the dissemination of results from publicly-funded organizations or research projects. The public rightfully expects a return for its investments in the form of re-usable digital content. This is the new digital infrastructure of the information era."
Nicht nur mit der Wikipedia, welche die Lizenz CC-BY-NC verwendet, entstehen durch das NC-Modul Kompatibilitätsprobleme. Durch die vorgehenden Beiträge und Kommentare wurde ja ausführlich beschrieben wie die Nachnutzung von Werken durch das NC-Modul eingeschränkt wird.
Die Autoren des Artikels empfehlen in der Diskussion um die Version 4.0 des Lizenzmodels nicht das NC-Modul ganz zu beseitigen,
"Rather than abandoning NC licenses, we would prefer Creative Commons to rename and rebrand them, reducing the mismatch between the actual consequences and the expectations generated by terms like 'non-commercial' and 'creative commons'."
...sondern es von den anderen deutlicher abzugrenzen. Beispielsweise mit der neuen Bezeichnung:
"Non-Open Commons: Attribution-Commercial Rights Reserved".
Für wissenschaftliche Werke würde ich etwas ähnliches für das Modul ND empfehlen, durch welches die Nachnutzung ebenfalls stark eingeschränkt wird:
Attention: Non-Open Commons: No Derivative Works.