Auch Enquete-Kommission wagt sich nicht an Reformperspektiven für das Urheberrecht
Gestern legte die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages die Zwischenberichte zu ihren Arbeitsfeldern Urheberrecht und Medienkompetenz vor. Auf 118 Seiten analysiert die Projektgruppe Urheberrecht die urheberrechtlichen Problemfelder, welche sich durch die Digitalisierung stellen. Allein die Handlungsempfehlungen bleiben derart spärlich, allgemein und streitbefangen, dass keine Impulse für – idealerweise grundlegende – gesetzgeberische Aktivitäten zu erwarten sind.
Die einleitenden Bemerkungen der stellvertretenden Projektgruppenleiterin Jeanette Hofmann bringen es auf den Punkt: Die Positionen hätten von Anfang weit auseinander gelegen, was auch den Texten anzumerken sei, die oftmals aus mehreren Sichtweisen bestünden. So, resümierte die promovierte Politikwissenschaftlerin Hofmann, sei auch von Anfang an zu erwarten gewesen, dass aus der Projektgruppe Urheberrecht keine Reformperspektiven hervorgehen könnten. Hofmann war von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in die Enquete-Kommission berufen worden.
Dabei hatte der Tag im Sitzungssaal E 400 mit dem Zwischenbericht Medienkompetenz vielversprechend begonnen: Die 17 Bundestagsabgeordneten und ebenso viele Sachverständige debattierten ab 15:30 Uhr einzelne Schlüsselstellen, bewegten sich immer wieder aufeinander zu und beschlossen die Endfassungen meistens im Konsens.
Als um 19:27 Uhr der Zwischenbericht der Projektgruppe Urheberrecht aufgerufen wurde, veränderte sich das Procedere. Nicht nur, dass viele Kommissionsmitglieder zu diesem Zeitpunkt schon gut neun Enquete-Sitzungsstunden in den Knochen hatten. Fast alle streitbefangenen Passagen wurden von nun an mit der Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und FDP entschieden. Auch sprach sich der Vorsitzende der Projektgruppe Urheberrecht, Johannes Kahrs (SPD), gegen einzelne Rede- und Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Änderungsanträgen aus. Insgesamt war die Bereitschaft bei den politischen Akteuren, an der einen oder anderen Stelle doch nocheinmal eine Annäherung zu versuchen, verschwindend gering. Bis zum Antrag des Sachverständigen Prof. Hubertus Gersdorf um ca. 22 Uhr lehnte Kahrs auch die Vertagung der weiteren Abstimmungen zum Urheberrecht strikt ab. So deckten sich zumindest die FDP-Mitglieder sitzungsbegleitend mit Pizza und Energy-Drinks für einen langen Abend im Paul-Löbe-Haus ein. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten auf der Presse- und Besuchertribüne noch lediglich drei interessierte Beobachter ausgeharrt.
Bei einem Blick in den Zwischenbericht dürften sich viele WissenschaftlerInnen wiederfinden. Im Kapitel 1.5.3. („Problemfeld: Wissenschaftsschranke“) stellt die Enquete-Kommission zum Beispiel einstimmig fest:
„Im digitalen Zeitalter wäre die wissenschaftliche Literaturversorgung schnell und direkt möglich. Die für diesen Weg eingeführten Schranken der §§ 52a, 53a, 53b UrhG sind aber auf ganz spezifische Nutzungen bezogen, was überwiegend zur Folge hat, dass die Dienste aus Sicht der Nutzer nur beschränkt attraktiv sind. Nur zum Teil wird das Vakuum durch Bezahlportale kompensiert. Allerdings beklagten Bibliotheken und Universitäten zu hohe Kosten, eine Abnahmepflicht für Bündelprodukte, enge Lizenzregelungen beim campusweiten oder campusfernen Zugang und den abrupten Zugangsverlust zu Inhalten im Falle einer Vertragsbeendigung. Die Literaturversorgung bleibt daher aus Wissenschaftsperspektive deutlich hinter den technischen Möglichkeiten und auch dem weltweiten Standard der Wissenschaftskommunikation zurück. Die Verleger von Wissenschaftsmedien haben erheblichen Widerstand gegen jede Erweiterung der Schrankenbestimmungen geleistet. Zum Teil kann dieser Widerstand hinterfragt werden, so etwa, wenn dem wissenschaftlichen Urheber die Möglichkeit zur Zugänglichmachung von Aufsätzen und kürzeren Beitragen auf der eigenen oder auf einer universitären Homepage verweigert wird. Als unzureichend für die wissenschaftliche Zusammenarbeit werden die engen Beschränkungen in der Schranke für die Zugänglichmachung von Inhalten in Forschernetzen empfunden. Der Wortlaut des § 52a UrhG, der zudem zum 31.12.2012 ausläuft, wenn er nicht (abermals) verlängert wird, ist aus Sicht von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der bestehenden Fassung zu eng formuliert. Auch sollte, so eine weitere Forderung, geprüft werden, wie die bereits im analogen Zeitalter vorhandene Schranke des § 52 UrhG für den modernen Hörsaalbetrieb überarbeitet werden kann.“
Abgesehen von dem Redaktionsversehen – gemeint ist wohl § 52b UrhG, der erwähnte § 53b UrhG existiert nicht – beschreibt die Enquete-Kommission damit treffend die urheberrechtliche Lage in den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen. Davon ausgehend wird auf die Forderung des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen nach einer umfassenden Wissenschaftsschranke verwiesen. Doch auch an dieser Stelle – wie im Folgenden, wenn die Diskussion um ein generelles Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge referiert wird – sind die Aussagen ausgesprochen vage gehalten.
Noch deutlicher wird die Vorsicht der Enquete-Kommission im Bereich Urheberrecht bei den Handlungsempfehlungen. Nur auf wenige Zeilen, welche vorwiegend allgemein den Wandel zur digitalen Gesellschaft aufgreifen, konnte sich die Kommission parteiübergreifend verständigen. Die Mehrheitsvoten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP enthalten nur vereinzelt nicht näher bestimmte Prüfaufträge. Wissenschafts- und bildungsrelevante Handlungsempfehlungen und Prüfaufträge sucht man im Mehrheitsvotum vergeblich, mit Ausnahme des Kapitels „Open Access für Wissenschaft und Forschung stärken“:
„Wissenschaft und Forschung leben von der Offenheit und vom Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wissenschaftsverlage leisten auch in der digitalen Gesellschaft einen entscheidenden Beitrag, um Forschungsergebnisse in qualitativ hochwertiger Form für die Wissenschaft zugänglich zu machen. Gleichzeitig ermöglicht das Internet neue Verbreitungswege. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Bundesregierung und Ländern, die bestehenden und bereits erprobten Wege zur Verbreitung via Open Access ("Goldener Weg") ebenso wie die Rechte der Autoren zu stärken. Sie ist der Auffassung, dass Open Access das wissenschaftliche Publizieren in der digitalen Gesellschaft bereichern kann und daher gleichberechtigt an die Seite hergebrachter Verbreitungswege treten sollte. Entscheidend ist, dass möglichst individuell nach Autor, wissenschaftlicher Fachrichtung und Publikationsnotwendigkeit ein nutzer- oder ein autorenfinanziertes Modell (Open Access) gewählt werden kann.“
Hinzu kommen die Handlungsempfehlungen, Minderheits- und Sondervoten, die nur von den einzelnen Fraktionen bzw. Sachverständigen getragen werden. Die SPD möchte eine Ausweitung der Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung und fordert ferner die Bundesregierung dazu auf, sich bei der EU für eine Flexibilisierung der Schranken einzusetzen. Auch sollte nach Meinung der SPD die Verwendung freier Lizenzen in öffentlichen Bereichen aktiv vorangetrieben werden, etwa indem eine Creative Commons Lizenzierung mit einem Förderbonus belohnt wird. Dazu sollten der SPD zufolge die Bundesländer prüfen, inwieweit Open Access und freie Lizenzen auch beim Erwerb von Lehr- und Lernunterlagen berücksichtigt werden können.
Die Fraktion „Die Linke“ will ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für WissenschaftsautorInnen einführen. Auch sollte nach Auffassung von „Die Linke“ bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel „im Einzelfall geprüft werden, ob eine Open-Access-Veröffentlichung zur Bedingung gemacht werden kann, um sicherzustellen, dass die Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten an Verlage den wissenschaftlichen Austausch nicht behindern.“
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erachten die Sachverständigen Jeanette Hofmann und Markus Beckedahl „das geltende Schrankensystem als zu eng und zu schwerfällig“. Zudem solle eine allgemeine Wissenschafts- und Bildungsschranke eingeführt und wissenschaftlichen AutorInnen „nach einer angemessenen Embargofrist ein unabdingbares und formatgleiches, im Einzelnen näher wissenschaftsadäquat zu bestimmendes Zweitveröffentlichungsrecht“ eingeräumt werden. Teilweise offenbar ein Missverständnis besteht hinsichtlich Creative Commons-Lizenzierung, wenn das Minderheitsvotum von Bündnis 90/Die Grünen diesbezüglich von einer Inkompatibilität mit den Verwertungsgesellschaften ausgeht. Mehr dazu in Kürze auf dem Portal www.iuwis.de: Das Projekt IUWIS Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung hat im Anschluss an einen Workshop ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Axel Metzger beauftragt, welches auch eine aktuelle Einschätzung zur Vereinbarkeit von Creative Commons-Lizenzen mit Vergütungsmöglichkeiten bei der Verwertungsgesellschaft VG Wort beinhaltet.
Über die Minderheitsvoten und den noch nicht behandelten Abschlussteil des Projektberichts etwa zur Bürgerbeteiligung wird bei der Fortsetzung der öffentlichen Sitzung am kommenden Montag (4. Juli 2011) debattiert und abgestimmt.
- Weblog von Thomas Hartmann
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Kommentare
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat eine Pressemitteilung zum Zwischenberecht der Enquete-Kommission herausgegeben.
redaktionelle Ergänzung: Nachtrag zur Position Jeanette Hofmann
Jeanette Hofmann, stellvertretende Projektgruppenleiterin und Kommissionsmitglied für Bündnis90/Die Grüne, wies uns darauf hin, dass sie den Inhalt ihrer einleitenden Stellungnahme in der obigen Darstellung als missverständlich wiedergegeben sieht.
Wir weisen also ergänzend darauf hin, dass die Aussagen von Jeanette Hofmann gegen Ende des Vortrags die Aussage enthalten, dass man in den Handlungsempfehlungen "einige Reformideen" finden kann. Auch zum Begriff des "Geistigen Eigentums" wurde, so die stellvertretende Projektgruppenleiterin, ein Kompromiss gefunden.Ebenfalls hebt sie die ausgiebige inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themenstellungen innerhalb der Arbeitsgruppe hervor.In ihrer Nachricht wies sie zudem darauf hin, dass ihr besonders "die Überlegung, hier und da Ausschließlichkeitsrechte durch Beteiligungsrechte zu ersetzen" von herausgehobener Bedeutung erscheint. Dem wollen wir mit dieser Ergänzung Rechnung tragen.
Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, dokumentieren wir nachstehend das Eingangsstatement von Jeanette Hofmann von der 11. Sitzung Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" am 27.06.2011.
Der Text protokolliert wortgetreu die Stellungnahme wie in der Mediathek der Enquete-Kommission abrufbaren Aufzeichnung der Sitzung enthalten. Absätze wurden zur Verbesserung der Lesbarkeit nachträglich eingefügt.
(bk)