Aus der Literatur: Katja Bartlakowski, Armin Talke, Eric Steinhauer (2010): Bibliotheksurheberrecht

Besprechung zu:

Bartlakowski, Katja / Talke, Armin / Steinhauer, Eric W.: Bibliotheksurheberrecht: Ein Lehrbuch für Praxis und Ausbildung. Bad Honnef: Bock + Herchen, 2010. 21,50 Euro. ISBN: 978-3-88347-275-1. (weitere Informationen unter www.bibliotheksurheberrecht.de)

von Dörte Böhner

Das Urheberrecht spielt heute im Arbeitsalltag von BibliothekarInnen eine größere Rolle als je zuvor. War in Urheberrechtsfragen zu gedruckten Medien und dem Kopieren auf Papier Ruhe in die Diskussionen gekommen, so führen elektronische Publikationen und Bibliotheksangebote zu einer stärkeren Auseinandersetzung mit diesem Thema. Sie erfordern, dass die Bibliotheksmitarbeiter zumindest die Grundzüge des Urheberrechts verstehen. Das vorliegende Lehrbuch der drei Urheberrechtsexperten soll diese vermitteln.

Katja Bartlakowski führt auf 58 Seiten den Leser in die Grundlagen des Urheberrechts ein. Sie erklärt die Funktion des Urheberrechts, den geschichtlichen Hintergrund und seine Entstehung, aber auch das Verhältnis dieses Kulturrechts zum gewerblichen Rechtsschutz (z.B. Patenten, Gebrauchsmustern etc.). Im zweiten Teil ihres Abschnittes behandelt die Autorin die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz. Sie beantwortet die Frage, was ein Werk ist und was man unter Schöpfungshöhe versteht. Außerdem bietet sie einen kurzen Überblick über die geschützten Werkarten. Genauso definiert Bartlakowski prägnant die Grenzen des Urheberrechts, wenn es um den Schutz von Gedanken, Ideen und wissenschaftlichen Erkenntnissen oder um gemeinfrei gewordene Werke geht.

Nachdem die Begrifflichkeiten des Urheberrechts erklärt worden sind, vertieft Armin Talke auf den nächsten 62 Seiten die urheberrechtlichen Schrankenregelungen. Grundlegend erklärt er den Vergütungsanspruch des Urhebers, den verfassungsrechtlichen Hintergrund und den Drei-Stufen-Test, der für eine Grenzfindung der Schrankenregelungen wichtig ist. Neben der Auslegung der Schranken und ihrer Zuordnung zu einzelnen Verwertungsrechten, geht er auf das Veränderungsverbot und die Notwendigkeit der Quellenangabe ein. Talke nennt auch das 2003 im Ersten Korb eingeführte Verbot zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.

Im Folgenden beleuchtet Talke die besonders praxisrelevanten Schrankenregelungen etwas ausführlicher, so z.B. die Vervielfältigungsregelungen für die Privatkopie und zum sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG). So beantwortet er unter anderem die sich immer wieder stellende Frage zu Aufsichtspflichten seitens der Bibliotheken. Sehr hilfreich für das Verständnis dieses Paragrafen sind auch die Praxisbeispiele und die kurze Tabellenübersicht. Einen weiteren ausführlichen Teil gibt es zum Kopienversand (§ 53a UrhG), der ebenfalls mit Beispielsfällen untermauert wird.

Thematisch ebenso intensiv behandelt Talke auch die „Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“ (§ 52a UrhG) und die „Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven“ (§ 52b UrhG). In kürzeren Kapiteln geht Talke auch auf „Zitate“ (§ 51 UrhG) und die „Öffentliche Wiedergabe“ (§ 52 UrhG) ein. Hingegen werden die Schrankenregelungen der „Vorübergehenden Vervielfältigungen“ (§ 44a UrhG), der „Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch“ (§ 46 UrhG), der „Schulfunksendungen“ (§ 47 UrhG) und der „Katalogbildfreiheit“ (§ 58 Abs. 2 UrhG) nur angerissen.

Im dritten großen Abschnitt handelt Eric Steinhauer auf 44 Seiten die Verwertungs- und Nutzungsrechte im Urheberrecht ab. Ausführlich definiert er die Nutzungsrechte und geht auf Besonderheiten bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien in Bibliotheken ein. Ein Schwerpunkt seiner Ausführungen liegt dabei auf den elektronischen Publikationen. Für die Publikationen, deren Nutzung durch Lizenzverträge geregelt sind, lautet seine Formel: „Aus Sicht des Bibliotheksurheberrechts ist zu diesen Verträgen im Grunde nicht viel zu sagen. In der Praxis verfahre man schlicht so: Es gilt, was im Vertrag steht. Fertig.“ (S. 153)

Nach der „eigenen elektronischen Publikation“, bei der ein Lizenzvertrag direkt zwischen Autor und Bibliothek geschlossen wird, behandelt Steinhauer auf über 15 Seiten die urheberrechtlichen Stolperfallen des Zweitveröffentlichungsrechts. Auch das Thema Open Access findet sich in diesem Lehrbuch gut dargestellt wieder. Abschließend beschäftigt sich Steinhauer mit Urheberrechtsfragen in Bezug auf die Veröffentlichung von Werken von Hochschulangehörigen, seien es Wissenschaftler, Doktoranden oder Studierende.

Konnte sich Kirchners „Bibliotheks- und Dokumentationsrecht“ von 1993 noch auf relativ wenige Seiten zum Urheberrecht beschränken, ist es damit heute für BibliothekarInnen nicht mehr getan. Erst 2006 erschien mit Gabriele Bergers „Urheberrecht für Bibliothekare: eine Handreichung von A-Z“ ein aktuelles, an die Bibliothekswelt gerichtetes Werk zum Urheberrecht. Doch anders als dieses kleine Lexikon der urheberrechtlich relevanten Begriffe ist das Lehrbuch der drei Autoren als kleines bibliotheksjuristisches Grundlagenwerk aufgebaut. Im Gegensatz zu dem ergänzend empfohlenen Buch „Urheberrecht im Alltag: kopieren, bearbeiten, selbermachen“ von iRights.info (erschienen 2008), vermittelt es nicht nur eine solide Basis zu Urheberrechtsbegriffen, sondern behandelt auch bibliotheksbezogenes Spezialwissen. Deutlich hebt es sich damit von den zahlreich vorhandenen juristischen Lehrbüchern zum Urheberrecht ab, die für Jurastudierende geschrieben worden und häufig für die praxisorientierteren BibliothekarInnen weniger hilfreich sind. Durch klare Aussagen zu Inhalt und Reichweite neuer urheberrechtlicher Möglichkeiten ist dieses Buch sicherlich auch ein guter erster Anlaufpunkt bei urheberrechtlichen Fragestellungen.

Mein Fazit: Mit diesem solide gestrickten Lehrbuch kann sich der bibliothekarische Praktiker oder Bibliothekar in der Ausbildung das notwendige Grundlagenwissen zum Urheberrecht gut selbständig aneignen. Speziellere Fragestellungen, die durch innovative Dienstleistungen entstehen, können jedoch anhand der in diesem Werk behandelten Fallbeispiele und Schwerpunkte nur in den seltensten Fällen beantwortet werden. Wünschenswert wäre eine Ergänzung dieses Lehrwerkes durch weitere Übungen und Entscheidungshilfen, z.B. in Form von Organigrammen, da die wenigsten Bibliothekare über genug juristisches Handwerkszeug verfügen, jeden einzelnen Fall in Form von „Gutachten“ selbst prüfen und beurteilen zu können.

 Zu den AutorInnen des Buches:

Katja Bartlakowski ist promovierte Juristin und Leiterin der Bibliothek der Fachhochschule Osnabrück.

Armin Talke ist Fachreferent für Rechtswissenschaften des Sondersammelgebietes Recht, Mitglied der DBV-Rechtkommission und des IFLA-Committee on Copyright and other Legal Matters.

Eric W. Steinhauer ist promovierter Jurist und Dezernent für Medienbearbeitung an der Universitätsbibliothek Hagen.