Aus der Literatur: Winfried Bullinger,Markus Bretzel, Jörg Schmalfuß [Hrsg:] Urheberrechte in Museen und Archiven
Buchbesprechung zu
Winfried Bullinger, Markus Bretzel, Jörg Schmalfuß [Hrsg:] Urheberrechte in Museen und Archiven. Baden-Baden: Nomos, 2010. kart., 106 S., 34,00 €. ISBN: 978-3-8329-5918-0
von Karin Ludewig (Profil bei IUWIS)
Bei einer Book-Release-Veranstaltung im Deutschen Technikmuseum Berlin am 30.9.2010 wurde das Buch „Urheberrechte in Museen und Archiven“, herausgegeben von Winfried Bullinger, Markus Bretzel und Jörg Schmalfuß, vorgestellt. Die Idee zu dem Buch entstand, den Rednern auf der Veranstaltung zufolge, auf Veranlassung des Leiters des Historischen Archivs der Stiftung Deutsches Technikmuseum, Jörg Schmalfuß, und in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle.
Immer wieder sehen sich wohl jedes Museum und jedes Archiv in der Situation, dass einzelne Objekte, aber vor allem auch Konvolute, die durch Schenkungen oder als Nachlässe in ihren Besitz gelangt sind und die bis dahin nicht dokumentierte Sammlungen von Texten, Kunstwerken, Fotografien, Filmen, anderem Bildmaterial, persönlichen Gegenständen, Akten, Prospekten, Plakaten, Zetteln und Notizen in verschiedenster Zusammensetzung aus Privatbesitz enthalten, dokumentiert, ausgestellt, und im „digitalen Zeitalter“ auch digital erfasst und der Öffentlichkeit online zugänglich gemacht werden sollen. Dabei sind Museen und Archive, wie alle anderen kulturellen Gedächtnisinstitutionen auch, in zunehmenden Maße auf juristische Kompetenz angewiesen. Insbesondere das Urheberrecht, aber auch das Telemediengesetz, das BGB, das Vertragsrecht und das Hausrecht beeinflussen die tägliche Arbeit von Ausstellungskuratorinnen, Archivarinnen, Dokumentarinnen, Museumsbibliothekarinnen und PR-Spezialistinnen. Immer mehr wird daher von Museumsmitarbeiterinnen ein Wissen verlangt, dass ehedem allenfalls studierte Juristinnen mitbrachten.
Das Ziel des 100 Seiten umfassenden Buches ist es daher, eine Handreichung für alle Praxisfragen, die in der Museums- und Archivpraxis anfallen, zu bieten. Möglichst knapp und möglichst genau soll es den juristischen Laien informieren, welche Handlungen im Museum erlaubt, welche verboten sind. Es gibt Tipps, wie dieses oder jenes Ziel, das ein Museum sich für die eigene Informationspolitik gesteckt haben mag, am besten juristisch wasserfest zu realisieren, wie bestimmte Interessen des Hauses mithilfe geeigneter Paragrafen durchzusetzen sind.
Im Unterschied zu ähnlichen Werken, die schon länger die urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung in Bibliotheken für Bibliothekarinnen aufarbeiten, fokussiert der kleine Band auf den in Museen und Archiven besonders häufig vorkommenden, durch detaillierte Bestimmungen im Urheberrecht vom Gesetzgeber keineswegs leicht gemachten Umgang mit Foto- und Filmmaterial. Die Intention des hier besprochenen Buches, ein Handlungsleitfaden zu sein, kommt besonders zum Tragen durch die (meist kursiv gesetzten) Fazits, Praxistipps und Rechenbeispiele, die am Ende von komplizierten juristisch-theoretischen Erörterungen dieselben zusammenfassen; an Beispielbildern wird etwa der Unterschied zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken anschaulich gemacht. Das Bemühen von Autorinnen und Herausgebern um eine verständliche, übersichtliche, systematische Gestaltung der komplizierten Einzelfallbestimmungen des Urheberrechts ist offensichtlich; am Ende bleibt für die Nichtjuristin fast keine Frage offen.
Der erste Teil liefert eine dichte Übersicht über und Einführung in die Prinzipien des Urheberrechts. Im zweiten werden die juristischen Feinheiten im Umgang mit Lichtbildern, Lichtbildwerken, Filmwerken und „Laufbildern“ – die alle von Leistungsschutzrechten, Persönlichkeitsrechten und Urheberrechten betroffen sein können – sowie die unterschiedlichen Schutzfristen derselben differenziert. Verständlich wird, weshalb es bei dieser juristischen Sachlage für die digitalisierende Institution quasi unmöglich sein kann, alle Rechte an einer Fotografie oder einem Film zu klären, so dass uns am Ende die Statistiken von einem besonders hohen Prozentsatz an verwaisten Werken im Bereich der visuellen und audiovisuellen Medien erzählen. Auf nur 30 Seiten gelingt es den Autorinnen Katharina Garbers-von Boehm, Sabine Mußotter, Winfried Bullinger und Ole Jani, die Sachlage auch für Laien hinreichend verständlich zu machen, obzwar diese durchaus knapp erklärt wird und die Systematik des Buches an juristische Wissenschaftlichkeit erinnert. Die Absätze sind durchnummeriert wie ein Gesetzeskommentar, Verweise innerhalb des eigenen Ordnungssystems des Buches („Insofern kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (Ziff. I. 1. c)= Rn. 70).“ (S. 43)) sind dennoch etwas schwierig nachzuverfolgen und leider auch nicht immer richtig. Gelegentliches Hin- und Herblättern bleibt da nicht aus.
Der dritte Teil des Textes erläutert anhand der Analyse der Schrankenbestimmungen im Urheberrecht, welche Handlungen das Museum oder das Archiv vornehmen kann, ohne Urheberinnen und andere Rechteinhaberinnen ausfindig machen und um Nutzungsrechte bitten zu müssen.
Der vierte Teil wendet die Perspektive um 180 Grad. Im Vorwort des Buches wird zu Recht darauf hingewiesen, dass Museen in der Hinsicht auf Urheber- und Urheberverwertungsrechte eine ambivalente Haltung haben (müssen), da sie einerseits Nutzer von Werken sind und für die Öffentlichkeit Zugang zu diesen Werken schaffen sollen, andererseits aber mehr und mehr ihre knappen öffentlichen Budgets dadurch aufbessern, dass sie selbst als Eigentümer, Verlag, Verkäufer, Rechteinhaber und Verwerter von urheberrechtlich geschütztem Material auftreten. Letzteres Interesse unterstützt der vierte Teil durch Tipps und Hinweise, wie die Verwertung von Bildmaterial optimal gestaltet werden kann. Im fünften Teil werden der Leserin eine Standard-Haftungsfreistellung, eine Checkliste zum richtigen Vorgehen bei der Rechteklärung sowie ein Musterlizenzvertrag an die Hand gegeben. („Die vorstehende Klausel geht davon aus, dass das Museum nur ein einfaches Nutzungsrecht erwirbt und der Rechteinhaber daneben auch an Dritte beliebig lizenzieren kann. Dies wird in der Regel einfacher verhandelbar sein. Soweit dies im Einzelfall in Betracht kommt, ist es für das Museum natürlich vorteilhafter, sich von Anfang an die ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen zu lassen.“ (S. 94))
Der vorliegende Band ist daher keine Kampffibel für die Open-Access-Bewegung. Dennoch gehört er unbedingt auf den Schreibtisch einer jeden Ausstellungskuratorin, Dokumentarin und Mitarbeiterin der Öffentlichkeitsarbeit in allen deutschen Museen und Archiven.
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Kommentare
Besprechung in der Archivar / auf Archivalia
Der Sammelband Urheberrechte in Museen und Archiven wurde ebenfalls von Klaus Graf in der Zeitschrift Der Archivar (64 (2011), S. 241f. ) besprochen. Der Text ist seit heute auch über Archivalia abrufbar: Bullinger et al.: Urheberrechte in Museen und Archiven.