Besitzstandswahrer und Digital Natives: Die Berliner Rede zum Urheberrecht – Reaktionen und Kommentare

Die Rede der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Urheberrecht am 14. Juni 2010 wurde von vielen Netizens gespannt erwartet. Sie läutet den Beginn der Arbeiten am Dritten Korb ein, der die Reform des Urheberrechts für die Informationsgesellschaft fortsetzen soll. Die Rede nachlesen kann man direkt beim BMJ oder die Videoaufzeichnung bei Carta.info anschauen.

Einen Tag darauf trudeln langsam die ersten Reaktionen und Kommentare ein. Ein großer Teil ist enttäuscht, obwohl es auch Stimmen gibt, die sagen, es hätte auch schlimmer kommen können. Die SPD-Bundesfraktion etwa nennt die Rede „bestenfalls einen Lückentext“. Es sei nicht akzeptabel, dass die Regierung die weiteren Reformen des Urheberrechts offenkundig auf die lange Bank schieben will.

Wer nicht alles selber lesen oder anschauen möchte und eine Zusammenfassung sucht, wird natürlich auch im Netz fündig: Bei Spiegel Online hat Konrad Lischka zwar erst einmal viel grundsätzliches Lob für das Internet gehört, in den Einzelheiten jedoch sind die Ideen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger für die Netzcommunity problematisch. Ein Vorschlag der Rede geht dahin, Nutzer, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, zunächst per Bildschirmwarnung zu ermahnen, bevor es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommt. Auch sollen die Provider stärker in die Verantwortung genommen werden, da sonst „der Ruf nach Regulierung lauter werden wird“. Beides ist laut Lischka aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen schwierig zu realisieren.

Eine weitere Zusammenfassung findet sich in der taz. Die Kernpunkte der Rede sieht der Artikel darin, dass die Justizministerin mit „automatischen Warnhinweisen“ für illegale Datentauscher sympathisiert und dass sie die Kulturflatrate fürs Internet ablehnt. Die Ministerin bekennt sich zum individuellen Urheberrecht, da dies die einzige Möglichkeit sei, ohne Abhängigkeiten die Existenz von Kreativen zu sichern. Allerdings ist die Durchsetzung von Urheberrechten im Internet die „vielleicht größte Herausforderung“ der Politik. Bemerkenswert erscheint dem taz-Autor, dass nach der Rede keine Fragen zugelassen wurden, obwohl ja die Rede als Auftakt für einen gesellschaftlichen Dialog rund ums Urheberrecht angekündigt wurde. Die Expertenanhörungen starten am 28. Juni.

Aus der Politik haben sich neben der SPD auch die Grünen zu Wort gemeldet. Konstantin von Notz, der Sprecher für Netzpolitik und Mitglied in der Enquetekommission der Bundesregierung „Internet und digitale Gesellschaft“, meint, dass die drängenden Fragen nicht beantwortet wurden. Die Rede wäre ein Abbild der gegenwärtigen Bundesregierung: „mutlos, farblos und nicht zukunftsfähig“. Vor allem die „undifferenzierte und rigorose Ablehnung von Pauschalvergütungsmodellen“, also einer Kulturflatrate, für die sich die Grünen einsetzen, sei ein Fehler, da sich die Regierung dadurch Auswege aus dem derzeitigen Dilemma verbaue.

Für Bildung und Wissenschaft bemerkenswert – und traurig – ist, dass die Wissenschaft kaum erwähnt wurde. Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft und sein Sprecher Rainer Kuhlen (Projektleiter von IUWIS) erinnern daran, dass der Dritte Korb ursprünglich ein Wissenschaftskorb sein sollte, nachdem im Zweiten Korb die Interessen von Bildung und Wissenschaft nur unzureichend umgesetzt worden waren. Das jedoch ist in der Rede der Bundesjustizministerin kaum erwähnt worden. Der IUWIS-Kollege Ben Kaden schreibt in seiner Zusammenfassung unter dem Titel „Kaum Wissenschaft, kaum Bildung“: „Lediglich an einer Stelle, und dort recht allgemein, erwähnte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass das Internet u.a. für Bildung und Wissenschaft Chancen bietet, freilich ohne diese direkt zu benennen.“ 

Um dieses Versäumnis nachzuholen, fordert das Aktionsbündnis die Politik auf, eine Wissenschaftsklausel ins Urheberrecht aufzunehmen und erklärt sich bereit, eine Formulierung vorzuschlagen. Außerdem sei es wichtig, Wissenschaft und Bildung bei den Anhörungen zum Dritten Korb einen größeren Raum einzuräumen. Gegenwärtig gibt es nur einen Anhörungstermin, bei dem das Thema eine Rolle spielt, und zwar in Form von Open Access, allerdings zusammen mit den Themen Kabelweitersendung und Kneipenrecht. Eine weitere Anhörung zu Wissenschaft und Bildung sei dringend nötig.

Natürlich wurde auch in den Blogs fleißig kommentiert. Markus Beckedahl von Netzpolitik.org betont in seinem Kommentar die sachlichen Fehler der Justizministerin – etwa dass sie den Begriff „Digital Natives“ falsch benutzt und offensichtlich nicht genau weiß, wie Creative-Commons-Lizenzen funktionieren. Sie lobt diese nämlich ausdrücklich dafür, dass sie die Namensnennung des Urhebers fordern, obwohl das in Wirklichkeit einfach nur der Kompatibilität zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht geschuldet ist. Dazu verwechsele sie Open Culture und Free Culture und lehnt Remixe als kulturelle Ausdrucksform ab.

Auch Thomas Stadler bei Internet-Law bescheinigt der Ministerin (und ihren Redenschreibern) ein sehr konservatives Bild des Urhebers. Seiner Meinung nach gehe es beim Urheberrecht gar nicht mehr um den Urheber, da es schon längst ein gewerbliches Schutzrecht geworden sei. Mit der expliziten Ablehnung von Open Culture, das die Ministerin als „Irrtum“ bezeichnet hat, stelle sie liberale Grundwerte in Frage. Kreative müssten das Recht haben, der Allgemeinheit die Nutzung ihres Werkes zu gestatten. Ein reines Marktmodell, wie es die FDP stärken möchte, steht dabei im Gegensatz zu der möglichst breiten Teilhabe der Allgemeinheit.

Weitere Kommentare und Reaktionen zur Rede und zur Entwicklung des Dritten Korbes werden auf unserer Infopool-Seite laufend ergänzt.