Die Bundesregierung war in Sachen Google Book Search schlecht beraten – die Einlassung beim New Yorker Gericht ist einseitig

Die Bundesregierung war in Sachen Google Book Search schlecht beraten – die Einlassung beim New Yorker Gericht ist einseitig, dogmatisch und politisch schlicht – so die Einschätzung des Sprechers des Aktionsbündnisses.

Das Aktionsbündnis möchte erneut an die deutsche Politik appellieren, in Sachen Google Book Search nicht einseitig die Interessen der „Individualisten“ (Heidelberger Appell) und die der „kommerziellen Verwerter“ (Börsenverein) zu vertreten, sondern sich auch um die Sichten der Wissenschaft, der Bibliotheken und der zivilgesellschaftlichen Internetwelt zu kümmern.


 

Sowohl die Bundesregierung (das Bundesministerium für Justiz)[1] als auch das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“[2] haben – neben vielen anderen - beim New Yorker Gericht, das für den Vergleich in Sachen Google Book Search zuständig ist, Stellungnahmen hinterlegt.

Das Aktionsbündnis hatte noch Ende August in Anschreiben an die möglicherweise beteiligten Ministerien (neben Justiz auch Bildung und Wissenschaft, Wirtschaftsministerium und Kulturbeauftragter) und an die Bundeskanzlerin geschrieben und gebeten, „im Interesse von Bildung und Wissenschaft, gegenüber Google Inc. bezüglich der Digitalisierungsvorhaben im Rahmen von Google Book Search (GBS) die Bereitschaft der Bundesregierung zu Verhandlungen zu signalisieren und gegenüber dem vor dem Gericht in New York anstehenden Vergleich (Settlement) ebenfalls diese Interessen geltend zu machen.“ Weiter hieß es in dem Anschreiben an die Politik: “Es kann aus unserer Sicht kein Zweifel darüber bestehen, dass die überwiegende Mehrheit der in Bildung und Wissenschaft Tätigen keine Einwände gegenüber den Dienstleistungen von GBS erhebt, sondern ganz im Gegenteil doppelten Nutzen daraus zieht. Der doppelte Nutzen besteht in der in der Wissenschaft angestrebten Sichtbarkeit der publizierten Werke vieler einzelner Autoren und in der Möglichkeit, viele bislang schwer zugängliche Werke rezipieren und nutzen zu können.“

Offensichtlich sind diese Briefe zu spät angekommen, oder ihre Botschaft wurde nicht berücksichtigt. Wie auch immer – das Aktionsbündnis bedauert es sehr, dass in der Stellungnahme der Bundesregierung weder Wissenschaft noch Ausbildung mit nur einem Wort erwähnt sind. Im Folgenden werden die kontroversen Punkte zusammengestellt:

(1-1) In Deutschland hat das Bundesjustizministerium in Namen der Bundesregierung einen emphatischen Einspruch beim Gericht hinterlegt und vom Gericht eine gänzliche Zurückweisung des Vergleichs (Settlement) verlangt.

(1-2) Das Aktionsbündnis hat dem Gericht Einwände, aber keinen  Einspruch übermittelt, signalisiert also Zustimmung unter einigen Bedingungen..

(2-1) Die Bundesregierung verfolgt nicht nur gegenüber dem Gericht, sondern auch gegenüber Google Book Search in der jetzigen Form eine strikte Ablehnungspolitik.

(2-2) Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hält diese strikte Ablehnung für zu schlichte Politik, durch die sich kaum weiterer Handlungsspielraum eröffnet. Google Book Search wird auch unabhängig vom Ausgang des Vergleichs weiter auf der Tagesordnung bleiben.

 (3-1) Die Bundesregierung argumentiert mit prinzipiellen, rechtsdogmatischen Gründen: Der Schutz des geistigen Eigentums bzw. die umfassenden Verwertungsrechte der Autoren (faktisch sind es in erster Linie die durch Vertrag erworbenen Nutzungsrechte der Verlage) müssten auf der Grundlage internationaler Verträge ohne Einschränkung gesichert bleiben.

(3-2) Das Aktionsbündnis hält es für die bessere Politik, das zu tun, was die jetzige Regierung auch sonst häufig genug favorisiert, nämlich die Rechte und die Interessen der wissenschaftlichen Autoren über direkte Verhandlungen abzusichern, in diesem Fall durch Verträge mit Google.

(4-1) Die Bundesregierung verfolgt weitgehend nationale Interessen und fordert, deutsche Autoren aus dem anstehenden Vergleich zumindest auszuklammern, wenn dieser nicht ganz abgelehnt werden sollte.

(4-2) Das Aktionsbündnis nimmt für Wissenschaft und damit auch für die deutsche eine globale Perspektive ein. Wissenschaftliche Werke aus Deutschland sollten weltweit sichtbar sein, wie auch die Werke der Autoren aus der ganzen Welt in Deutschland frei nutzbar sein sollten.

(5-1) Die Bundesregierung differenziert in ihrer Stellungnahme in keiner Weise zwischen den Interessen der verschiedenen Autorengruppen, die vom Settlement betroffen wären, spricht zwar im Anschreiben an das Gericht von Deutschland als dem Land der Dichter und Denker, hat aber die Interessen der Denker, sprich der Wissenschaft, so gut wie gar nicht im Blick.

(5-2) Das Aktionsbündnis plädiert für eine klare Trennung zwischen den Interessen derjenigen, die ihren Lebensunterhalt mit ihren Werken bestreiten wollen, und denjenigen, die an der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte und an der Sichtbarkeit ihrer Werke interessiert sind und nicht an der kommerziellen Verwertung. Wissenschaftler in Deutschland sind überwiegend ohnehin durch ihr Gehalt abgesichert.

Die deutsche Bundesrepublik läuft Gefahr, sich von der internationalen, aber auch der europäischen  Entwicklung abzukoppeln Zumindest Viviane Reding, EU-Kommisarin für Informationsgesellschaft und Medien, mag sich der restriktiven, in dieser Sache marktfeindlichen Position der Bundesregierung offenbar kaum anschließen: „Google Books“, so Reding, „is a commercial project developed by an important player. It is good to see that new business models are evolving which could allow bringing more content to an increasing number of consumers”[3].  

Sicherlich gibt es eine große Anzahl von ablehnenden Stellungnahmen gegenüber dem Settlement. Es ist jedoch bemerkenswert, dass vor allem in den USA eine in den letzten Tagen ständig anwachsende Anzahl von Organisationen aus allen Bereichen der Gesellschaft eine unterstützende Position für Google Book Search einnimmt, allerdings in der Regel eine durchaus differenzierende und kritische (vgl. z.B. die von Google selber nachgewiesene Stimmen)[4]. Dazu zählen Universitäten, Bibliotheken, Bibliotheksverbände, Schulen, Studierendenvertretungen, IT-Industrie (Sony), der große amerikanische Behindertenverband, Stiftungen ….   

Auch bei dem Google-Hearing am 7.9. in Brüssel überwogen bei weitem die differenzierten, im Grundtenor jedoch positiven Einschätzungen gegenüber dem Settlement, unter anderem auch von der VG Wort und von EBLIDA (d.i. die europäische Interessenvertretung der Bibliotheken in der EU). In Deutschland reiht sich auch der Deutsche Bibliotheksverband, der sich in seiner Verlautbarung zum Settlement weitgehend auf die sehr differenzierte, aber keineswegs total ablehnende Eingabe von EBLIDA  abstützen konnte, die große weltweite Anzahl ähnlich lautender Stellngnahmen von Bibliotheksvertretungen ein.

Ist es angesichts der Vielfalt der Positionen von ernst zu nehmenden Organisationen zu viel von der Politik verlangt, sich ebenfalls differenziert zu verhalten? Man muss nicht gerade Google lieben, aber von der deutschen Politik muss erwartet werden, dass sie sich nicht einseitig auf die Seite des Heidelberger Appells und des Börsenvereins schlägt (um nur die Exponenten einer individualistischen und kommerziellen Sicht auf das Urheberrecht aber für das ÖffentlichmachenWissen zu nennen). Diese Einseitigkeit ist einfach schlechte Politik.

Das Aktionsbündnis will sich keineswegs in die Argumentation des Justizministeriums verstricken lassen, also nicht beurteilen, ob das bisherige Vorgehen von Google Book Search oder die zur Verhandlung stehenden Folgen des Vergleichs als Verletzung urheberrechtlicher nationaler und völkerrechtlich verbindlicher internationaler Vorgaben anzusehen sind. Nicht wenige Juristen sind sich dessen gar nicht so sicher, ob die deutsche Sicht auf das Urheberrecht so ohne weiteres auf die USA-Situation übertragen werden kann – ist doch die Regelung des Urheberrechts bzw. des Copyright in erster Linie eine jeweils nationale Angelegenheit. Natürlich – Gesetze und Verträge müssen eingehalten werden. Aber welchen politischen Handlungsspielraum gewinnt man, wenn man dogmatisch auf Prinzipien beharrt, deren historische und früher auch systematische Berechtigung kaum bezweifelt werden kann, die aber an die neuen Gegebenheiten elektronischer Räume angepasst werden müssen?

Appell

Das Aktionsbündnis möchte entsprechend erneut an die deutsche Politik appellieren, nicht einseitig die Interessen der „Individualisten“ und die der „kommerziellen Verwerter“ zu vertreten, sondern sich auch um die Sichten der Wissenschaft, der Bibliotheken und der zivilgesellschaftlichen Internetwelt zu kümmern.



[1] Memorandum of Law in Opposition to the Settlement Proposal on behalf of the Federal Republic of Germany. New York, NY, 31..8.2009

[3] John O'Donnell: EU's Redding backs Google in online books row. In: Consumers Electronics Net( vgl. der Bericht in der TAZ zur Google-Anhörung der EU vom 7-9.2009, wo Reding sich dafür einsetzt, dass in der EU die Rechtsvoraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, damit auch von Europa aus der umfassende Zugriff auf die Google Book Search möglich wird.)