Ein letztes Mal vor der Sommerpause
... tagt die Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft öffentlich.
Ein Bericht vom Vormittag.
Am vergangenen Montag war die Abstimmung nach 6,5 Stunden öffentlicher Anhörung um eine Woche vertagt worden. Die Tagesordnung der 12. öffentlichen Sitzung der Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" sah vor, an diesem Punkt anzuknüpfen. Auf Antrag von Dr. Konstantin von Notz, seines Zeichens Vertreter der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN in der Internet-Enquête, sollten zunächst zwei wichtige Belange vorangestellt werden: die Vergabe von Gutachten, zu denen die Projektgruppen Urheberrecht und Netzneutralität jeweils Vorschläge eingereicht hatten, sowie die Diskussion, ob Projektgruppensitzungen öffentlich stattfinden sollen.
Dass Gutachten zu Einzelthemen vergeben werden können, wurde in die Wege geleitet. Mit Verweis auf die Prozedur der letzten und das umfangreiche Programm der diesigen Sitzung wurde die Diskussion von Öffentlichkeit der Sitzungen der Projektgruppen auf Wunsch der Anwesenden jedoch verschoben.
Dann konnte es endlich losgehen mit dem mehr oder minder munteren Abstimmen. Fortgesetzt wurde mit den Minderheitsvoten zu den Handlungsempfehlungen, zunächst von DIE LINKE.
Zur Erinnerung: Ziel der zweijährigen Enquête-Kommission ist neben der Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten ebenso die Formulierung von Handlungsempfehlungen zu den jeweiligen Themenfeldern der Projektgruppen. Es sollen so möglichst differenziert die verschiedenen Positionen zu einzelnen Fragen dargelegt werden, die in der Folge dem Gesetzgeber als Vorarbeit dienen können.
In den (leider nicht öffentlich stattfindenden) Projektgruppensitzungen war es offensichtlich (und vielleicht auch erwartungsgemäß) nicht leicht gefallen, fraktionsübergreifend Formulierungen für die Handlungsempfehlungen zu finden. Und so besteht das Papier "Weitere Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Urheberrecht" aus Splittern: den Mehrheitsvoten der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP und den jeweiligen Minderheitsvoten von SPD, DIE LINKE, Bündnis90/DIE GRÜNEN sowie padeluun, einem Sachverständigen der FDP. Teilweise sind die Vorschläge als konkurrierend zu wertend, teilweise aber auch komplementär.
Mit der Abstimmung konnten Fraktionsgrenzen immerhin insofern überwunden werden, als dass in der Folge ein Flickwerk an Handlungsempfehlungen entsteht – mit Vorschlägen aus der Feder einer jeden Fraktion und ihren assoziierten Sachverständigen.
Für Bildung und Wissenschaft sind unter anderen die folgenden, heute beschlossenen Formulierungen von Interesse:
Vorschlag von DIE LINKE. Zeile 415-418:
"Bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Open-Access-Veröffentlichung zur Bedingung gemacht werden kann, um sicherzustellen, dass die Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten an Verlage den wissenschaftlichen Austausch nicht behindern."
Es handelt sich demnach um nicht weniger, als dass der Mittelgeber ein Open-Access-Mandat aussprechen kann.
Vorschlag von Bündnis90/DIE GRÜNEN. Zeilen 576-579:
"Die Enquête-Kommission empfiehlt, die Regelungsstruktur des Schranken- und Ausnahmensystems in Europa zu überprüfen. Außerdem sollte geprüft werden, welche Schrankensystematik den Anforderungen einer Informationsgesellschaft gerecht wird."
Dies bezieht sich auf den Punkt 1.2.4 Grundsätzliche Anforderungen an eine Neugestaltung des Urheberrechts und stellt in den Raum, Schrankenregelungen gegebenenfalls grundlegend zu überarbeiten, sofern dies mit europäischem Recht vereinbar ist.
Vorschlag von Bündnis90/DIE GRÜNEN. Zeilen 682-688 sowie 689-696:
"Die Enquête-Kommision stellt fest, dass das System von vorgefertigten Lizenzen nach dem Vorbild der CreativeCommons Organisation große Erfolge feiert und den Zugang zu Werken im Rahmen des Urheberrechs zu erweitern ermöglicht. Sie stellt auch fest, dass CreativeCommons eine Form der privaten Regulierung mittels Standardisierung darstellt, jedoch vor allem Inkompabilitäten mit den Verwertungsgesellschaften bestehen, die die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen nur vereinzelt erlauben."
"Handlungsempfehlung: Aus diesem Grund empfiehlt die Enquête-Kommission gezielt CreativeCommons-Lizenzen bei öffentlich geförderten urheberrechtlich relevanten Werken zu nutzen. Verwertungsgesellschaften sollten angehalten werden, auch Urheberinnen und Urheber als Mitglieder aufzunehmen, die CreativeCommons Lizenzen nutzen, wenn damit (entsprechend der verwendeten Lizenz) eine Monetarisierung verbunden werden soll. Schließlich empfiehlt die Enquête-Kommission die Verbreitung von CreativeCommons Lizenzen gezielt zu fördern und an künstlerischen und kulturellen Ausbildungseinrichtungen mehr Aufklärungsarbeit über Vertriebsmöglichkeiten und Rechte für Urheberinnen und Urheber als Bildungsinhalte aufzunehmen."
Die Projektgruppe erkannte, dass CC-Lizenzen ein geeigneter Weg sind, um differenzierte Nutzungsrechte an die Allgemeinheit zu vergeben. Sie empfiehlt daher, die Stellung von CC-Lizenzen und deren werkschaffende NutzerInnen auch in rechtlicher Hinsicht zu stärken sowie die Nutzung von CC-Lizenzen zu fördern.
Wie bereits dargestellt, setzen sich die Handlungsempfehlungen aus den verschiedensten Vorschlägen der Fraktionen zusammen. In der nächsten Zeit wird sich das Sekretariat der Enquête-Kommission eine gute Darstellungsform für dieses Patchwork an Handlungsempfehlungen überlegen müssen. Wie auf der 12. öffentlichen Sitzung beschlossen wurde, soll das Sekretariat, ausgehend von dem Vorgehen in bisherigen Enquête-Kommissionen, einen Vorschlag zur Vorlage für die Obleute erarbeiten. Dies wird den letzten wichtigen Schritt zur Verabschiedung der Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Urheberrecht darstellen. Spannend wird es dann wieder in der Zeit nach der Internet-Enquête – wenn es für den Gesetzgeber darum geht, den Handlungsempfehlungen auch in einer geeigneten rechtlichen Form gerecht zu werden.
Und was nach der Mittagspause geschah.
Wer meinte, sich nach dem TOP1 (Urheberrecht) davon schleichen zu können, hat den Aufreger des Tages verpasst: Nach der Mittagspause stellten die Koalitionsparteien einen Antrag, die Abstimmung über den Bericht der Projektgruppe Netzneutralität zu verschieben. Dies wurde mit kurzfristig eingereichten Änderungsanträgen begründet, die zunächst von den Mitgliedern begutachten werden müssten, bevor man darüber abstimmen könnte. Über den Antrag wurde in der großen Runde von 17 Mitgliedern des Bundestages und 17 Sachverständigen abgestimmt; mit einer knappen Mehrheit (17 gegen 16 Stimmen) wurde einer Verschiebung der Abstimmung auf den Herbst zugestimmt.
Mehr zu dem Vorgang ist u.a. auf den folgenden Seiten nachzulesen:
- im Blog netzpolitik.org, auf dem Markus Beckedahl – Sachverständiger der Internet-Enquete für die Grünen – zeitnah über den Vorgang berichtete: "Demokratie live: Schmierenkomödie in der Enquete"
- Dr. Petra Sitte, Abgeordnete in der Enquête für DIE LINKE.: "Koalition beweist unterirdisches Demokratieverständnis"
- Berichterstattung auf welt.de: "Internet-Enquete-Kommission vertagt sich im Streit"
(Michaela Voigt)
- Weblog von iuwis-Redaktion
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