Hoeren plädiert für Wissenschaftsflatrate

„In der Forschung wird der Bereich Wissenschaft derzeit besonders diskutiert“, sagt der Internetrechtler Thomas Hoeren und fügt an: „In eine Unibibliothek darf ja noch nicht einmal ein USB-Stick mitgenommen werden, weil die Regelungen des Urheberrechts  dem entgegenstehen. Da könnte eine Wissenschaftsflatrate helfen, wie es sie bereits in den Niederlanden gibt. Einmal zahlen, und dann ist Ruhe.“ Generell fordert Hoeren in einem Interview mit sueddeutsche.de vom 01.09.2010: „Es müsste - unter Beteiligung der Netzgemeinde - eine geordnete Diskussion über das Dreieck Urheber, Rechteinhaber, also Leistungsschutzberechtigte, und Nutzer geben.“ Dazu bedürfe es auch einer verfassungsrechtlichen Klärung, „wie die unterschiedlichen Interessen dieser drei Parteien optimal entfaltet werden können.“

"Netzinhalte sind nicht verwendbar"
Weiter befürchtet Hoeren, dass das Urheberrecht bei einer weiteren Aufblähung mit Leistungsschutzrechten explodieren könnte. Davor warnte Hoeren bereits am 05.07.2010 bei einer Expertenanhörung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im Deutschen Bundestag (Videostream der öffentlichen Anhörung abrufbar). Auf der anderen Seite kümmere sich niemand um die Interessen der Nutzer, kritisiert Hoeren nun gegenüber sueddeutsche.de. Für die Internetnutzer gelte der Grundsatz: „Netzinhalte sind nicht verwendbar.“

"Verwertungsgesellschaftenknebeln den Urheber"
Urheber würden teilweise Nutzungsrechte einräumen wollen, obwohl sie alle Rechte schon an eine Verwertungsgesellschaft abgegeben hätten. „Es ist ein Urfehler“, so Hoeren, „der Kreativen: Sie unterschreiben da irgendetwas bei der Gema oder VG Bild-Kunst und denken immer noch, sie könnten mit den Rechten an ihren Werken beliebig verfahren. Das ist ein gewaltiger Irrtum.“ Hoeren wirft den Verwertungsgesellschaften „viel Schindluder“ vor.

"Kleines Pflänzchen" Creative Commons

Die Chancen auf eine hohe Verbreitung von Creative Commons sind nach Hoerens Einschätzung unsicher, wobei er allerdings festhält, dass sich mit Creative Commons zwar kein Geld, wohl aber Reputation gewinnen lasse. Bisher sei es in Deutschland noch zu keiner gerichtlichen Prüfung der Creative Commons Lizenzen gekommen.

 

Ad Personam
Thomas Hoeren (Lebenslauf auf seiner Lehrstuhlseite) leitet seit 1997 das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. Daneben gehört er als Richter dem für Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbs- und Urheberrecht zuständigen 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf an. Aus einer Vielzahl an Publikationen ist der 49-jährige Rechtsprofessor bekannt besonders für sein mehr als 500 Seiten umfassendes „Skriptum Internet-Recht“, welches er halbjährlich aktualisiert kostenfrei zum Abruf auf der Institutssite unter "Materialien" bereitstellt.