Interviewäußerungen dürfen verwendet werden

LG Hamburg, Urteil vom 27.04.2011 - 308 O 625/08

 

Die empirischen oder diskursbezogenen Teilen wissenschaftlicher Publikationen etwa enthalten häufig Interviews. Nach dem Urteil des LG Hamburg können einzelne Interviewäußerungen in der Regel weiterverwendet werden, ohne dass eine Erlaubnis des Interviewten erforderlich wäre oder diesem gar eine Vergütung zustünde.

In dem vorliegenden Fall begründet das Landgericht seine Entscheidung damit, dass Hinweise oder schlichte Aussagen in Interviews keinen urheberrechtlichen Schutz als Sprachwerk beanspruchen können. Ausdrücklich lehnt das Gericht dabei auch den Schutz von Interviewäußerungen als sog. "kleine Münze" ab. Als "kleine Münze" wird ein weitgehender Urheberschutz für Werke bezeichnet, die gerade noch den Anforderungen an eine urheberrechtliche Schöpfung genügen.

Davon unterscheidet das Gericht Interviewäußerungen, welche eine komplexe Materie prägnant und in einer für Laien verständlichen Sprache zusammenfasst. Solche Passagen sollen den Werkschutz begründen können. Allerdings kann die Übernahme auch dieser Interviewpassagen durch das Zitatrecht zulässig sein. Das Gericht führt dafür u.a. an, dass an dem Zitat ein von Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gedecktes berechtigtes öffentliches Interesse bestehen könne. Dieses öffentliche Interesse umfasst auch die Möglichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den zitierten Äußerungen - gerade für wissenschaftliche Arbeiten eine bedeutende Klarstellung. Das Zitatrecht und das damit verwirklichte öffentliche Interesse sei ferner insbesondere auch deshalb vorrangig, wenn bei Interviews der Urheberschutz nur gering als kleine Münze ausgeprägt sei. Überdies weist das LG Hamburg darauf hin, dass es letztlich im Interesse des Interviewten stehen könne, wenn nicht bloß sehr kurz und damit möglicherweise sinnentstellend bzw. manipulativ zitiert würde: "Die daran anknüpfenden Ausführungen wären aber für den Leser nicht nachvollziehbar, wenn der Antragsgegner nicht zuvor auch die eigenen Erläuterung [des Interviewten] im Wortlaut zitiert hätte."