Sanfte Überzeugung für Open Access oder doch auch gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht?

Wie Professoren und andere Wissenschaftler zu Veröffentlichungen nach dem Open Access-Prinzip veranlasst werden sollen, war ein kontroverser Diskussionspunkt zum Abschluss der internationalen Commons-Tagung am 18.03.2010 in Hannover.

Nikolaus Peifer (Universität zu Köln) referierte rechtliche Gesichtspunkte zu Open Access (siehe dazu zum Beispiel auch die 3. Urheberrechtstagung am 03.11.2009 in Göttingen). Seinen weiteren juristischen Ausführungen stellte Peifer die Prämisse voran, dass im universitären Bereich neben finanziellen Motiven vor allem der mögliche Reputationsgewinn die Publikationsart bestimmen würde. Dahingehend bedürfe es Anreize, gerade auch um Wissen frei zugänglich zu machen.

Nach Peifers weiterer Analyse dürfen Wissenschaftler auch nicht im Rahmen ihrer Anstellung etwa an einer Universität dazu verpflichtet werden, ihre Publikationen nach dem Open Access-Prinzip bereit zu stellen. Eine brauchbare Lösung erkennt Peifer insoweit jedoch in dem Open Access-Weg der Green Road: Wissenschaftlichen Autoren solle es mit einer unabdingbaren Vertragsrechtsbestimmung vorbehalten bleiben, eine Zweitveröffentlichung auf wahlweise einer universitären oder privaten Open Access-Plattform vorsehen zu können. Insoweit, so Peifer weiter, bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Gegen diese Einschätzung Peifers wurde in der anschließenden Diskussion insbesondere angeführt, dass Wissenschaftler dadurch in ihrer Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt würden; die Situation der Wissenschaftler, so die Kritik, würde damit auf die von allgemein Beschäftigten verkürzt. Dem entgegnete Peifer, dass eine Open Access-Klausel in mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekten legitim sei; dies könne dem berechtigten öffentlichen Interesse dienen, die Verbreitung wissenschaftlicher (Projekt-)Arbeit nicht zu kommerzialisieren.