Startschuss für jipitec: Neues Open-Access-Journal zu Copyright in Europa ist online

Das europäische Urheberrecht hat eine neue Fachzeitschrift, die als Open Access Journal erscheint. jipitec ist der Kurzname des Journal of Intellectual Property, Information Technology and Electronic Commerce Law. Der feierliche Startschuss für jipitec fiel im Rahmen der internationalen Commons-Tagung (s.u.) am 18.03.2010 um 18:05 Uhr, als die Herausgeber Thomas Dreier (Universität Karlsruhe), Axel Metzger (Leibniz Universität Hannover) und Gerald Spindler (Georg August Göttingen) die jipitec-Homepage mit einem virtuellen roten Startknopf freischalteten.


Das Herausgeber-Trio stellte den Tagungsteilnehmern das jipitec-Konzept vor und benannte dabei drei wesentliche Ansätze: In der Online-Zeitschrift sollen aktuelle Themen des Geistigen Eigentums, der Informationstechnologie und des E-Commerce vor allem auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten vertieft behandelt werden. Die Verbreitung dieses Wissens erfolgt, das ist der zweite konzeptionelle Eckpfeiler, nach dem Open Access Ansatz weltweit frei und unentgeltlich. Schließlich soll jipitec den Kern eines europäischen Netzwerkes bilden und in den einschlägigen Rechtsgebieten eine europäische Sichtweise befördern.


jipitec gehört nach den Angaben der Herausgeber zu einem der ersten juristischen Open-Access-Journals im rechtswissenschaftlichen Bereich, das nicht nach den etablierten proprietären Publikations- und Geschäftsmodellen verbreitet wird, sondern im Einklang mit der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ steht. Den finanziellen Grundstein für jipitec legte die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit einer Förderung.


Die Herausgeber möchten die aktuellen juristischen Entwicklungen und die rechtswissenschaftliche Diskussion insbesondere auch auf dem Gebiet des Urheberrechts europaweit sammeln. Dazu sollen in den EU-Mitgliedstaaten jeweils möglichst mindestens zwei beauftragte Fachjuristen als Ansprechpartner fungieren, die dem deutschen Herausgeber-Trio eine stete Einbeziehung der einzelnen Länder und die erforderliche redaktionelle Koordination ermöglichen. Beiträge für die Zeitschrift können nicht nur in englischer Sprache, sondern auch in deutscher, französischer oder einer anderen EU-Sprache eingereicht werden. Über die Veröffentlichung eingereichter Manuskripte entscheiden die Herausgeber nach einem Peer-Review-Verfahren. Im Rahmen einer der Creative-Commons- oder einer der Digital Peer Publishing-Lizenzen veröffentlichen die Autoren dann ihre Beiträge, die in zwei bis vier jipitec-Ausgaben pro Jahr zusammengefasst werden sollen.


Auf den 52 Seiten der jipitec-Startausgabe 1/2010 im pdf-Format befinden sich neben dem Editorial der Herausgeber und Buchbesprechungen zwei Aufsätze und ein Report von Referenten der Commons-Tagung. Zum Beispiel bespricht Catharina Maracke in ihrem Aufsatz den Ursprung, die Erfahrungen und Herausforderungen des internationalen Lizenzmodells Creative Commons; Maracke war bis 2009 Direktorin der Non-Profit-Organisation Creative Commons International. In einem anderen englischsprachigen Beitrag setzt sich der Rechtsanwalt Till Jaeger mit der Durchsetzung der GNU GPL Lizenz auseinander, die von der Free Software Foundation mit Copyleft zur Lizenzierung freier Software herausgegeben wird.


Geplant ist es den Herausgebern zufolge für kommende Ausgaben, die bei jipitec sichtbar verankerte klassische Einteilung juristischer Fachzeitschriften um mediale Funktionen zu erweitern, die einem verstärkt interaktiven Austausch auf den Internetseiten dienen.


Der Vernetzungsgedanke der Urheberrechts-Experten soll überdies durch eine mindestens alle zwei Jahre stattfindende internationale Fachtagung gestärkt werden. Den Anfang des insoweit geplanten regelmäßigen persönlichen Informations- und Gedankenaustausches bildete die Tagung Commons, Users, Service Providers am 17. und 18.03.2010 im Leibnizhaus Hannover. Die Beiträge der Tagung, die für das Urheberrecht im Bereich von Wissenschaft und Bildung besonders von Bedeutung sind, wurden in drei weiteren Einträgen auf IUWIS (zu Fair-Use-Öffnungsklausel, Nichtkommerziell bei CC, OA-Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler) zusammengefasst.