VG Wort begrenzt Vergütung eigener Abbildungen und Fotos

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort weist auf eine zum 21.07.2011 getroffene Änderung der "Verteilungspläne Wissenschaft" hin. In wissenschaftlichen Beiträgen können nach § 10 Ziff. 4 des Verteilungsplans eigene Abbildungen und Fotos nurmehr noch bis zum Umfang des eigentlichen Textes gemeldet und damit vergütet werden. Bei dieser Gelegenheit erinnert die Abteilung Wissenschaft der VG Wort daran, dass "Fremdabbildungen, allgemeine Produktabbildungen (auch wenn sie vom Autor stammen), Standardgrafiken, Screenshots, tabellarische Übersichten allgemeiner Art (Testergebnisse, technische Daten, Produktdaten, Auflistungen, Datensammlungen, Preise etc.)" erst gar nicht meldefähig sind.

Ziff. 4 des Paragraphen 10 "Ausschüttung für Beiträge" im Vergütungsplan Wissenschaft lautet in der Fassung vom 21.07.2011:

"Beiträge können einmalig gemeldet werden, wenn sie einen Mindestumfang von zwei Schreibmaschinenseiten (à 1.500 Anschläge) erreichen. Eine nochmalige Meldung eines Artikels ist nur möglich, wenn dieser in wesentlichen Teilen neu bearbeitet ist. Die Höhe der Ausschüttung richtet sich nach der Länge des Beitrags. Der Umfang ist vom Urheber auf Anforderung zu belegen. Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art einschließlich entsprechender urheberrechtlich geschützter Abbildungen und Fotos, die vom Verfasser des Beitrags für diesen geschaffen wurden, werden bei der Ausschüttung ebenfalls berücksichtigt, indem der Platz der Darstellung als Text angesetzt wird, jedoch höchstens bis zu dem Umfang, den der dazugehörige Text einnimmt."