Weblog von Thomas Hartmann

Verschärfung der Prüfpflichten für Plattform- und Forenbetreiber?

Aufhören lässt das Landgericht Hamburg in den letzten Tagen: Zuerst deutete es am 27.08.2010 an, dass Verwertungsgesellschaften einen weitreichenden urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen YouTube geltend machen könnten (mehr dazu bei iuwis). Eine Woche später verurteilte das Landgericht Hamburg YouTube nun sogar zu Schadensersatz.Weiterlesen

Hoeren plädiert für Wissenschaftsflatrate

„In der Forschung wird der Bereich Wissenschaft derzeit besonders diskutiert“, sagt der Internetrechtler Thomas Hoeren und fügt an: „In eine Unibibliothek darf ja noch nicht einmal ein USB-Stick mitgenommen werden, weil die Regelungen des Urheberrechts  dem entgegenstehen. Da könnte eine Wissenschaftsflatrate helfen, wie es sie bereits in den Niederlanden gibt.Weiterlesen

Kein Eilurteil gegen YouTube

Das Landgericht Hamburg wies am 27.08.2010 einen Eilantrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurück (Aktenzeichen 310 O 197/10). Seit April 2009 besteht keine Nutzungsvereinbarung mehr über urheberrechtlich geschütztes Musikrepertoire zwischen den Verwertungsgesellschaften und YouTube.Weiterlesen

Abstracts wissenschaftlicher Texte erstellen ist in der Regel urheberrechtlich unbedenklich

Eine Verhandlung heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zeigt: Werden vor allem die Zitierregeln eingehalten, dann sind Inhaltswiedergaben wissenschaftlicher Texte (so genannte Abstracts) urheberrechtlich zulässig.

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BGH-Begründung für das „Notventil“ umstritten

Die Auswirkungen des Urteils zur Google Bildersuche, das Bullinger und Garbers-von Boehm in der Ausgabe der GRUR-Prax von heute als "eines der wichtigsten urheberrechtlichen Urteile der vergangenen Jahre" bezeichnen, erörterte am 14.06.2010 der Fachausschuss „Internet & eCommerce“ der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) an der Leibniz-Universität Hannover.Weiterlesen

Aufatmen nach BGH-Urteil zur Google-Bildersuche: Suchmaschinenbetreiber haften nur bei Hinweis auf Rechtswidrigkeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute sein Urteil zur Google Bildersuche verkündet: Die Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) verstoßen demnach nicht gegen deutsches Urheberrecht. Über den vorliegenden Einzelfall hinaus hat sich der BGH generell dazu geäußert, unter welchen Umständen Suchmaschinenbetreiber deutsches Urheberrecht verletzen. Suchmaschinenbetreiber dürfen demnach Bilder als Thumbnails grundsätzlich ohne weiteres anzeigen.Weiterlesen

Sanfte Überzeugung für Open Access oder doch auch gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht?

Wie Professoren und andere Wissenschaftler zu Veröffentlichungen nach dem Open Access-Prinzip veranlasst werden sollen, war ein kontroverser Diskussionspunkt zum Abschluss der internationalen Commons-Tagung am 18.03.2010 in Hannover.Weiterlesen

„Nichtkommerziell“ als CC-Lizenzbestimmung

Was die Lizenzbedingung „keine kommerzielle Nutzung“ (nc als Kürzel) bei Creative Commons (CC) im Einzelfall konkret bedeutet, bereitet gerade bei wissenschaftsnahen Projekten und im wissenschaftlichen Kontext immer wieder erhebliche Probleme.Weiterlesen

Startschuss für jipitec: Neues Open-Access-Journal zu Copyright in Europa ist online

Das europäische Urheberrecht hat eine neue Fachzeitschrift, die als Open Access Journal erscheint. jipitec ist der Kurzname des Journal of Intellectual Property, Information Technology and Electronic Commerce Law.Weiterlesen

Internationale Commons-Tagung diskutiert über Fair-Use Öffnungsklausel

Der Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechts ist entscheidend geprägt von europarechtlichen Vorgaben. Der deutsche Gesetzgeber ist derzeit vor allem an Art. 5 der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG gebunden.Weiterlesen

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