"Der Intranet-Paragraf im Urheberrechtsgesetz (UrhG), Paragraf 52a, sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen. Nun haben die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP einen Entwurf vorgelegt, der eine Verlängerung des Gesetzes um weitere zwei Jahre vorsieht. Die SPD tritt für eine dauerhafte Entfristung ein."
"Wenn Suchmaschinen Artikel systematisch ins Internet stellen, müssen ihre Betreiber eine Gebühr abführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung beschlossen. Auch Anbieter ähnlicher Dienste werden erfasst. Nach heftiger Kritik werden Blogger aber verschont."
"Alle Parteien machen sich Gedanken über den Schutz der Urheberrechte im Netz und über Bezahlmodelle. Die Piraten auch: mit einem wirren Online-Dialog."
"Das neue Urheberecht gibt es bereits seit Anfang Juli, die Auswirkungen werden noch immer heftig diskutiert. Eric W. Steinhauer wirft in seiner ersten Kolumne »Blickpunkt Wissenschaft« noch mal einen Blick zurück und bewertet die politische Debatte um die neue gesetzliche Regelung. Künftig wird der Autor regelmäßig Themen aus dem Wissenschaftsbereich, die für Bibliothekare von Interesse sind, in seiner Kolumne vorstellen."
Eric Steinhauer kommentiert die Bundestags-Plenardebatte zur Verlängerung des § 52a UrhG und geht dabei vor allem auf die Argumentationslinie des CDU-MdB Günter Krings ein.
Abstract:
"Der Deutsche Bundestag hat Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) noch einmal um vier Jahre verlängert und damit die Unsicherheit bei der wissenschaftlichen Informationsversorgung nicht beendet. Wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist und welche Auswirkungen sie für Bibliotheken hat, beschreibt Eric W. Steinhauer."
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Volltext:
Pressemitteilung 13/06
vom 30. Juni 2006
Bundestag berät um Mitternacht zum ersten Mal über die aktuelle Urheberrechtsnovellierung: Soll es nun ein ,,wissenschaftsverlagsfreundliches" Urheberrecht werden? Weiterlesen
In seiner Replik auf den Artikel von Günter Krings vom 26.10.2011 an gleicher Stelle beschreibt Remigius Bunia, wie das aktuelle Urheberrecht die wissenschaftliche Forschung behindert. Er stellt heraus, dass der Hochschulverband nur 11% der Hochschulwissenschaftler vertritt und die 89% der befristeten Wissenschaftler derzeit keinerlei Lobby haben, aber die überwiegende Zahl der wissenschaftlichen Publikationen verfassen, also von den aktuellen Urheberrechtsregelungen die wesentlich betroffenen sind.