Landgericht Frankfurt/Main

Erneute Entscheidungen in Sachen perlentaucher.de - Zur Frage, wann die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter als sogenannte "Abstracts" das Urheberrecht verletzt.

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
MIR / OLG Frankfurt/Main
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 01.11.2011 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06; vorausgehend: LG Frankfurt a.M., Urteile vom 23.11.2006 - 2-3 O 171/06 und 2-3 O 172/06; OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 11.12.2007 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06; BGH, Urteile vom 01.12.2010 - I ZR 12/08 und I ZR 13/08
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Gerichtsentscheidung
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
1. November 2011
Erscheinungsjahr: 
2011
Erschienen in: 
Medien, Internet und Recht
Band/Heft/Nummer: 
MIR 2011, Dok. 086, Rz. 1
Bezüge
Internet-Referenz

Verlage müssen digitale Angebote von Bibliotheken dulden

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
N.N.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
9. Juni 2011
Erschienen in: 
Financial Times Deutschland
Seiten von-bis: 
20

Informierender Bericht zur Entscheidung  Az.: 2-06 O 172/09 (Elektronische Leseplätze) des Landgericht Frankfurt/Mains vom 13. Mai 2009

Bezüge

LG Frankfurt a.M.: § 52b UrhG erlaubt keine Anschlussnutzung an elektronischen Leseplätzen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Jani, Ole
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
6. Mai 2011
Erscheinungsjahr: 
2011
Erschienen in: 
GRUR-Prax Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.
Band/Heft/Nummer: 
9

Teaser:

"§ 52b UrhG enthält als Annexkompetenz auch das Recht, ein digitales Vervielfältigungsstück herzustellen.Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

Bibliotheken sind keine Skriptorien.

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
dbv
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt die Anträge auf Sprungrevision in der Klage des Eugen Ulmer Verlags gegen die Technische Universität Darmstadt
Titelzusatz: 
Pressemitteilung des Deutschen Bibliotheksverbands e.V.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Pressemitteilung
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
21. April 2011
Erscheinungsort: 
Berlin
Erschienen in: 
dbv / Presse /

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Bezüge
Internet-Referenz

Freiheit für Digitale Kopien

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Böhner, Dörte
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
19. April 2011
Erschienen in: 
Bibliothekarisch.de
Bezüge
Bezug auf andere Publikation: 
Internet-Referenz

Bibliotheken sind zum Lesen da - und auch nur dafür

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Niedostadek, André
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Urheberrecht bei elektronischen Leseplätzen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
16. März 2011
Erschienen in: 
Legal Tribune Online

Teaser:

"Plagiate, illegale Downloads oder Filesharing – Urheberrechtsverletzungen haben viele Facetten und im digitalen Zeitalter Hochkonjunktur. In diesem Zusammenhang hatte sich aktuell das LG Frankfurt mit einer auf den ersten Blick vergleichsweise unspektakulären Frage zu befassen: Dürfen Bibliotheken zum Beispiel Bestandsbücher einscannen und digital zur Verfügung stellen?"

Bezüge
Internet-Referenz

"Leseplätze" in § 52b UrhG

Die Verwendung von "Leseplätze" im § 52b UrhG hat schon zu mancherlei satirischen Anmerkungen geführt. Ein Grund dafür sollte jetzt nicht mehr bestehen. Das Landgericht Frankfurt hat noch mal in der Fachliteratur, aber vor allem in der englischsprachigen Version der EU-Richtlinie von 2001 nachgeschaut und entdeckt, dass es in Art 4, 3, n, welches ja die Basis für 52b ist, heißt: „by dedicated terminals on the premises of establisments“. Es stellt deshalb jetzt klar:Weiterlesen

Zweck des Dossiers "Positionen zu § 52b UrhG"

Am 16.03.2011 entschied das Landgericht Frankfurt/Main im Verfahren um die elektronischen Leseplätze:

 

"1. Der Beklagten wird [...] verboten,Weiterlesen

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