"Mit seinem Urteil vom 24. März 2011 hat das Oberlandesgericht unter Abweisung der Klage im übrigen einen mit Wirkung ab 1.1.2008 geltenden Gesamtvertrag festgesetzt.
[...]
1. Zur Frage, wie überhaupt abzurechnen ist, hat das Oberlandesgericht darauf erkannt, dass dies nutzungsbezogen und nicht pauschal zu erfolgen habe.