Ilja Braun dokumentiert eine Reaktion, in der Libri.de den Verlagen empfiehlt, aufgrund des Perlentaucher-Verfahrens auf die Verwendung von Zitaten aus Presserezensionen zu verzichten.
"Ein Urteil im „Perlentaucher“-Streit lässt Fragen offen. Das Internetportal hat mit Zusammenfassungen von Buchkritiken die Urheberrechte der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und der „Süddeutschen Zeitung“ verletzt. "
"Ende des vergangenen Jahres stellte der BGH fest, dass die FAZ und die Süddeutsche die Verwendung ihrer Buchrezensionen in Form von Abstracts auf der Webseite perlentaucher.de nicht generell verbieten können. Die hessischen Richter des OLG Frankfurt haben am Dienstag nun zugunsten der Verlage entschieden."
"Einige der Rezensionsnotizen des Online-Literaturmagazin Perlentaucher verstoßen gegen das Urheberrecht, hat heute das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main entschieden. Im Prinzip sei aber gegen das Vorgehen und auch das Geschäftsmodell des Perlentauchers, Rezensionen verschiedener deutschsprachiger Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler zu lizenzieren, nichts einzuwenden."
" "SZ" und "FAZ" machen außerdem das Urheberrecht geltend: Schon für wenige Wörter aus dem Artikel soll eine Genehmigung nötig sein. Das Zitatrecht bestimmt, dass einzelne Sätze oder Gedankengänge ohne Genehmigung übernommen werden dürfen, wenn das Zitat in einer Beziehung zur eigenen Leistung steht. " Weiterlesen