"In den politischen Parteien und den verschiedenen Wissenschaftsorganisationen deutet sich ein Konsens an, die allgemeine Wissenschaftsklausel auf die politische Agenda zu setzen. Das Ziel ist die genehmigungsfreie Nutzung ohne kleinteilige Einschränkungen. Die Frage einer Vergütung sollte noch einmal überdacht werden, auch unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Argumente. Für die auf Wissenschaft und Bildung bezogene Informationswirtschaft liegt die Zukunft vermutlich in der Entwicklung flexibler informationeller Mehrwertprodukte"
"Billiger, aber auch besser? Im Kampf um den freien Zugang zu Forschungsergebnissen wehren sich Wissenschaftler mit eigenen Journalen gegen Großverlage. Doch unter den Open-Access-Magazinen gibt es auch Betrüger."
Thomas Stadler erläutert u.a. wie der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Gestaltung von § 52a UrhG so abgeschwächt wurde, dass sich der Paragraph für seine Zielsetzung - der Privilegierung von Wissenschaft und Bildung - im Ergebnis als unzulänglich erweisen musste.
"Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden."
Die sogenannten "verwaisten Werke", also Werke, für die zwar ein Urheberrechtsschutz besteht, für die aber die Inhaber der Rechte nicht ermittelt werden können, sind ein zentrales Thema in der aktuellen Urheberrechtsreformdebatte. Ihr unklarer urheberrechtlicher Status steht nämlich einer Digitalisierung beispielsweise durch Bibliotheken im Web bzw. erfordert sehr aufwendige Verfahren zur Rechteklärung. In seinem Weblog Netethics fasst Rainer Kuhlen einige Kernprobleme in einem engagierten Beitrag zusammen: Weiterlesen