§ 27 UrhG (DE)

Urheberrechtliche Entwicklungen mit Bibliotheksbezug

05.03.2013 12:00
Titel: 
Urheberrechtliche Entwicklungen mit Bibliotheksbezug
Untertitel: 
Vortrag von Thomas Hartmann auf der Inetbib-Tagung 2013
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

 

Abstract: Urheberrechtliche Entwicklungen mit Bibliotheksbezug

Thomas Hartmann
Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt Universität zu Berlin

Gesetzliche Verschlimmbesserungen für elektronische Bibliotheksangebote

Der Vortrag beschreibt und diskutiert die aktuellen urheberrechtlichen (Fehl-)Entwicklungen mit Bibliotheksbezug.

  1. Die Musterprozesse nach den jüngsten Urheberrechtsnovellierungen.

    In Hinblick auf einen der jüngsten Paragraphen im deutschen Urheberrechtsgesetz, den Bibliotheksparagraphen 52b UrhG ("elektronische Leseplätze"), ergibt sich für mich folgender Befund:

    "Nach einem hitzigen Gesetzgebungsverfahren und knapp vier Jahren Musterprozess bis zum BGH zeigt sich die Rechtslage für die elektronische Mediennutzung in öffentlichen Bibliotheken diffuser denn je." [1]

    Der Ausgang in den Musterprozessen um die elektronischen Leseplätze (Ulmer Verlag gegen SUB Darmstadt) sowie um den E-Learning-Paragraphen 52a UrhG (Kröner Verlag gegen Fernuniversität Hagen und VG Wort gegen Bundesländer) ist nicht absehbar. Zu optimistisch dürfen Bibliotheken wohl aber nicht sein, etwa wenn man sich an die Gesetzgebung und Rechtsprechung zur elektronischen Fernleihe (heute § 53a UrhG) erinnert. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer differenzierten Würdigung der in der Liste InetBib geäußerten Forderung, Bibliotheken sollten gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht aus dem Weg gehen.

  2. Weiterhin fehlende Urheberrechtsanpassung in Deutschland und der EU.

    Die lang ersehnte Urheberrechtsreform "3. Korb" wird wohl weiterhin nicht angepackt. [2] Abgesehen von punktuellen Korrekturen (siehe oben a.) wird das deutsche Urheberrechtsgesetz damit bis auf weiteres nur eingeschränkt den Anforderungen einer modernen Wissensgesellschaft gerecht.

    Der Vortrag verdeutlicht am Beispiel der Bibliothekstantieme (§ 27 UrhG), zu welch teils absurden, teils willkürlichen und unausgewogenen Ergebnissen die ausstehende Gesetzgebung im Bibliotheksbereich führen kann. [3] Es wird darauf eingegangen, ob und inwieweit das gesetzliche "Verleih"-Modell der Bibliothekstantieme auch auf elektronische Ressourcen anwendbar sein kann und im Übrigen auch aus Sicht der Bibliotheken und der BenutzerInnen wünschenswert wäre (siehe insoweit nur die zahlreichen Diskussionsbeiträge in der Liste InetBib mit dem Betreff "Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek.", begonnen von Dr. Eric Steinhauer am 11.10.2012). Zugleich soll damit ein Diskussionsimpuls gesetzt werden für ein wieder stärkeres Bemühen von Verlagen und Bibliotheken um rahmenvertragliche Gesamtvereinbarungen.

  3. Diskussion.

[1] Hartmann, Streit ums Buch zulasten Dritter, in: F.A.Z. vom 26.09.2012.
[2] Siehe zur Bedeutung für Wissenschaft näher Hartmann, Ohne 3. Korb: Trends für einen wissenschafts- und medienfreundlichen Urheberschutz. In: Taeger, Jürgen (Hrsg.), IT und Internet - mit Recht gestalten, Oldenburg 2012, S. 245]260 (auch entsprechender Tagungsvortrag als Videoaufzeichnung verfügbar).
[3] Dazu auch Hartmann, Weiterverkauf und "Verleih" online vertriebener Inhalte. Erscheint vorauss. in GRUR Int. Nr. 11/2012.

Veranstaltungsort: 
Berlin
Veranstalter: 
Inetbib
Bezüge

Zur Bedeutung des Urheberrechtsgesetzes von 1965 für das Verlagsrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schricker, Gerhard
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1983
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Internationaler Teil. (GRUR Int)
Band/Heft/Nummer: 
6/7
Seiten von-bis: 
446-455
ISBN/ISSN: 
0435-8600
Bezüge
Internet-Referenz

Europäisierung des Urheberrechts: Vermieten und Verleihen von Büchern, Ton- und Bildträgern

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Krüger, Christof
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Vortrag, gehalten auf der Jahresversammlung der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht in Wiesbaden am 14. 6. 1990
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Vortrag
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
14. Juni 1990
Erscheinungsjahr: 
1990
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
12
Seiten von-bis: 
974-980
Bezüge
Internet-Referenz

Die rechtliche Stellung des Computerprogramme erstellenden Arbeitnehmers nach Urheberrecht, Patentrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Scholz, Matthias
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1989
Erscheinungsort: 
Köln
Verlag: 
Otto Schmidt
Erschienen in: 
Der Rechts- und Steuerdienst
Umfang: 
134 Seiten
ISBN/ISSN: 
3-504-64069-3

Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1988

Bezüge
Internet-Referenz

Vertrag über die Abwicklung urheberrechtlicher Ansprüche bis einschließlich 2009

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
[N.N.]
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Abwicklungsvertrag
Titelzusatz: 
Stand: 02.03.2009
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2009

Vertragspartner

Bundesrepublik Deutschland
Land Baden-Württemberg,
Freistaat Bayern,
Berlin,
Land Brandenburg,
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Land Hessen
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Niedersachsen
Land Nordrhein-Westfalen
Land Rheinland-Pfalz
Saarland
Freistaat Sachsen
Land Sachsen-Anhalt
Land Schleswig-Holstein
Freistaat Thüringen,

UND Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG [30.06.1995 - 12.09.2003]

(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
30.06.1995
Gültig bis: 
12.09.2003

UrhG § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG [13.09.2003]

(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 94 Schutz des Filmherstellers [01.09.2008]

(1)Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 94 Schutz des Filmherstellers [01.01.2008 - 31.08.2008]

(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Gültig bis: 
31.08.2008
Fassung von Paragraph: 
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