§ 28 VerlG (DE)

Zur Bedeutung des Urheberrechtsgesetzes von 1965 für das Verlagsrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schricker, Gerhard
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1983
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Internationaler Teil. (GRUR Int)
Band/Heft/Nummer: 
6/7
Seiten von-bis: 
446-455
ISBN/ISSN: 
0435-8600
Bezüge
Internet-Referenz

VerlG § 28 [Übertragbarkeit der Verlegerrechte] [01.01.2000 - 30.06.2002]

(1) Die Rechte des Verlegers sind übertragbar, soweit nicht die Übertragung durch Vereinbarung zwischen dem Verfasser und dem Verleger ausgeschlossen ist. Der Verleger kann jedoch durch einen Vertrag, der nur über einzelne Werke geschlossen wird, seine Rechte nicht ohne Zustimmung des Verfassers übertragen. Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2000
Gültig bis: 
30.06.2002
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
[Übertragbarkeit der Verlegerrechte]
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