(1) Die Schiedsstelle kann von jedem Beteiligten angerufen werden bei Streitfällen,
1. an denen eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist, wenn sie
a) die Nutzung von Werken oder Leistungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind,
b) die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c des Urheberrechtsgesetzes oder
c) den Abschluß oder die Änderung eines Gesamtvertrages betreffen, Weiterlesen