§ 797a ZPO (DE)

UrhWG § 17a Freiwillige Schlichtung [01.01.1966]

(1) In Streitfällen über die Vergütungspflicht nach § 54 des Urheberrechtsgesetzes findet auf Wunsch der Beteiligten statt der Anrufung der Schiedsstelle ein Schlichtungsverfahren statt. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 

UrhWG § 14a Einigungsvorschlag der Schiedsstelle [01.01.1966]

(1) Die Schiedsstelle faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 196 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist anzuwenden. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966

UrhWG § 14 Schiedsstelle [01.01.1966]

(1) Die Schiedsstelle kann von jedem Beteiligten angerufen werden bei Streitfällen,

1. an denen eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist, wenn sie

a) die Nutzung von Werken oder Leistungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind,

b) die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c des Urheberrechtsgesetzes oder

c) den Abschluß oder die Änderung eines Gesamtvertrages betreffen, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 
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