Die Arbeit beleuchtet die Rechte des bildenden Künstlers im Hinblick auf die heutigen Gegebenheiten des Ausstellungswesens und entwickelt Lösungen für die Grundfrage, ob der Urheber die Präsentation seiner Werke rechtlich gesehen zu beeinflussen vermag. Dabei schlägt sie über die dogmatischen Fragen des Urheberrechts hinaus Brücken zur Kunstvermittlung und berücksichtigt mit anschaulichen Beispielen die jüngsten Veränderungen in der bildenden Kunst und die gewandelte Ausstellungspraxis.
Mithilfe des Harmonisierungsverfahrens der Europäischen Union besteht für Künstler die Möglichkeit, am Weiterverkauf ihrer Kunstwerke beteiligt zu werden. Dabei müssen allerdings Kompromisse hingenommen werden, die den Anspruch der Künstler und Fotografen empfindlich beschränken. Der Autor zeigt wesentliche Elemente der Ausgestaltung des Folgrechts unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie auf.