Praktische Hinweise für Reproduktionen und audiovisuelle Produktionen werden zusammen mit zuvor genannten rechtlichen Grundlagen (Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche, Rechteerwerb, Schutzfristen, Ausnahmevorschriften) gegeben.
Neben rechtlichen Grundlagen (z. B. was fällt für Museen alles unter den Begriff geschützer Werke) werden praktische Hinweise für Reproduktionen, Nutzungsgebühren und kommerzielle Nutzung von Sammlungsgegenständen in Museumsshops gegeben. Ein von der VG Bild-Kunst entworfener Mustervertrag soll zudem den Rechteerwerb vereinfachen.
Neben den urheberrechtlichen Grundlagen (geschützte Werke, Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche, Rechtserwerb, Schutzfristen und Ausnahmevorschriften) werden Kunstvereinen auch praktische Hinweise für Reproduktionen gegeben.
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen (geschützte Werke, Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche, Rechtserwerb, Ausnahmevorschriften) werden den Artotheken kurze praktische Hinweise für Reproduktionen gegeben.