Berufungsgericht

Bundesverfassungsgericht rügt OLG Köln: Wegen Verurteilung für (fremdes) Filesharing muss ein Polizist den BGH anrufen können

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

 

Zwar geht es um die Haftung des Anschlussinhabers (hier der Polizeibeamte) für Urheberrechtsverletzungen, interessanter ist jedoch die grundsätzliche Frage, inwieweit der Rechtsweg abgeschnitten werden darf. Weiterlesen

UrhG § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen [01.01.1966 - 31.12.1999]

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wenn dies der Rechtspflege dienlich ist.

(2) Die Landesregierungen werden ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Urheberrechtsstreitsachen für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wenn dies der Rechtspflege dienlich ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
31.12.1999

UrhG § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen [01.01.2000 - 31.07.2002]

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wenn dies der Rechtspflege dienlich ist.

(2) Die Landesregierungen werden ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Urheberrechtsstreitsachen für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wenn dies der Rechtspflege dienlich ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2000
Gültig bis: 
31.07.2002
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