Betreiber

UrhG § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten [01.01.2008]

(1) Werden Geräte der in § 54 Abs. 1 genannten Art, die im Weg der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen, in Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (Bildungseinrichtungen), Forschungseinrichtungen, öffentlichen Bibliotheken oder in Einrichtungen betrieben, die Geräte für die entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereithalten, so hat der Urheber auch gegen den Betreiber des Geräts einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 54a Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung [01.08.1994 - 31.12.2007]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es nach § 53 Abs. 1 bis 3 durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten, die zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die durch die Veräußerung oder sonstiges Inverkehrbringen der Geräte geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.08.1994
Gültig bis: 
31.12.2007
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung
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