"Osnabrück. Blaue Briefe verheißen nichts Gutes. Bekommt sie ein Schüler, droht eine Ehrenrunde. Unangenehme Post flattert in diesen Tagen auch vielen Schulleitern in Niedersachsen ins Haus. Der Grund: Sie haben die ihnen von der niedersächsischen Landesschulbehörde bereits Anfang des Jahres auferlegten „Hausaufgaben“ bis heute nicht erledigt."
"Bibliotheken sammeln und speichern das Wissen der Welt. Sie erfüllen damit eine herausragende Aufgabe im öffentlichen Interesse. Dabei werden auch millionenfach gemeinfreie Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, digitalisiert. Dies ist alles andere als rechtlich unproblematisch. iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat deswegen nun den rechtlichen Leitfaden „Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken“ verfasst."
"Bibliotheken möchten ihre älteren Buchbestände zunehmend in digitaler Form anbieten. Wegen der langen Dauer des Urheberrechtsschutzes von 70 Jahren nach dem Tod des Autors sind viele Werke aber noch nicht gemeinfrei. Die Bibliotheken müssen daher bei der Digitalisierung und anschließenden Bereitstellung der Digitalisate die Vorgaben des Urheberrechts beachten. Weiterlesen