Gestern wurde bekannt, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 20.03.2013 den langjährigen Konflikt zwischen den Bundesländern (Träger der Hochschulen) und der Verwertungsgesellschaft VG Wort (anhängig bei BGH unter Az: I ZR 84/11) verhandeln will. Rechtsgrundlage der Auseinandersetzung ist § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der für den Betrieb vor allem der E-Learningplattformen an Universitäten und Hochschulen entscheidend ist. Weiterlesen
"Der Paragraf 52a des Urheberrechts soll um zwei weitere Jahre verlängert werden. Alexander Skipis, der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, spricht in einem Interview im aktuellen "Börsenblatt", das wir hier wiedergeben, von einem politischen Skandal."
Der für E-Learning und Forscherteams maßgebliche § 52a UrhG könnte um zwei weitere Jahre bis Ende 2014 verlängert werden. Dies will offenbar das Bundesjustizministerium dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wie aus einer Börsenblatt-Nachricht vom 01.08.2012 hervorgeht. Weiterlesen
Anfang April tat das OLG Stuttgart (Az. 4 U 171/11) mit seinem Urteil einen weiteren wichtigen Zwischeschritt in der erbitterten Auseinandersetzung (vgl. nur hier Meldung zu den ersten Reaktionen) um den Wissenschaftsparagraphen im deutschen Urheberrechtsgetz (§ 52a UrhG). Erwartungsgemäß soll der Musterprozess vor dem Ersten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs landen. Weiterlesen