Rezension zu: Richard Hahn: Das Verbotsrecht des Lizenznehmers im Urhebervertragsrecht. Grundlagen, Inhalt, Einräumung und Reichweite. Baden-Baden: Nomos 2007 (Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht, Bd. 246). 162 S., 32,– €. ISBN: 978-3-8329-3004-2.
(1) Soweit das Urheberrecht vor Inkrafttreten dieses Gesetzes auf einen anderen übertragen worden ist, stehen dem Erwerber die entsprechenden Nutzungsrechte (§ 31) zu. Jedoch erstreckt sich die Übertragung im Zweifel nicht auf Befugnisse, die erst durch dieses Gesetz begründet werden. Weiterlesen
Erfasst von Ben Kaden am 27. November 2010 - 17:35
Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1 neben dem ausübenden Künstler auch dem Inhaber des Unternehmens zu. § 10 Abs. 1, § 31 sowie die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
Erfasst von Ben Kaden am 27. November 2010 - 17:33
Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1 neben dem ausübenden Künstler auch dem Inhaber des Unternehmens zu. § 31 sowie die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
Erfasst von Ben Kaden am 27. November 2010 - 17:26
Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1 neben dem ausübenden Künstler auch dem Inhaber des Unternehmens zu. § 31 Abs. 1 bis 3 und 5 sowie die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.