***UPDATE 03.02.2011, 10:02 Uhr: Mit Beschluss von heute legt der 1. Zivilsenat des BGH dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor. Vgl. Mitteilung der Pressestelle Nr. 21/2011 vom 03.02.2011 (siehe Verlinkung unten).***Weiterlesen