Der für E-Learning und Forscherteams maßgebliche § 52a UrhG könnte um zwei weitere Jahre bis Ende 2014 verlängert werden. Dies will offenbar das Bundesjustizministerium dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wie aus einer Börsenblatt-Nachricht vom 01.08.2012 hervorgeht. Weiterlesen
"Der Börsenverein fordert die Abschaffung des § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Die Regelung sei "ein untaugliches, wenn nicht sogar schädliches Mittel" und schaffe den Hochschulen Probleme, statt sie zu lösen"