Forschungseinrichtungen

Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in den Hochschulen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Leuze, Dieter
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Monographie
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1999
Erscheinungsort: 
Berlin
Verlag: 
Erich Schmidt
Umfang: 
151 Seiten
ISBN/ISSN: 
3-503-05050-7
Bezüge
Internet-Referenz

Charta zum Verständnis von §52a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
[N.N.]
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Bibliotheksverbände, Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und Börsenverein: Gemeinsame Charta zum Verständnis von §52a UrhG
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
2. Oktober 2003
Umfang: 
2 Seiten

Auszug:

"Bibliotheken und Verlage sind Dienstleister für Forschung und Bildung. Sie eint das Interesse, qualitätsvolle und strukturierte Informationen für die Nutzer bereitzuhalten bzw. herzustellen. Das Urheberrecht ist hierbei eine wichtige Voraussetzung, indem es für einen fairen Ausgleich zwischen denen sorgt, die solche Informationen erstellen, und denen, die sie nutzen. Bibliotheken und Verlage wollen deshalb auch in den Bildungs- und Forschungseinrichtungen gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Förderung des Urheberrechts-Bewusstseins ergreifen." Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 54 Vergütungspflicht [01.07.1985 - 30.06.1990]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragung von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller

1. von Geräten und
2. von Bild- oder Tonträgern, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Gültig bis: 
30.06.1990
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 54 Vergütungspflicht [01.07.1990 - 31.07.1994]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragung von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller

1. von Geräten und
2. von Bild- oder Tonträgern, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1990
Gültig bis: 
31.07.1994
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vergütungspflicht
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