Ein bei den Studierenden von Rechtsfächern beliebter Verlag hat in seinen Skripten und Lehrbüchern folgenden Hinweis aufgenommen:
"Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren ist nicht gestattet (§§ 53, 54 UrhG) und strafbar (§ 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafanzeige gestellt."
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