gewerblich

UrhG § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung [01.07.1985 - 30.06.1990]

(1) Handelt der Täter in den Fällen des Vervielfältigens oder des Verbreitens im Sinne des § 106 oder des § 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Gültig bis: 
30.06.1990

UrhG § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung [01.09.2008]

(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008

UrhG § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen [01.09.2008]

(1) Der Verletzte kann den Verletzer bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung in den Fällen des § 97 Abs. 2 auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen in Anspruch nehmen, die sich in der Verfügungsgewalt des Verletzers befinden und die für die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs erforderlich sind, wenn ohne die Vorlage die Erfüllung des Schadensersatzanspruchs fraglich ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008

UrhG § 101 Anspruch auf Auskunft [01.09.2008 - 31.08.2009]

(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008
Gültig bis: 
31.08.2009
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 101 Anspruch auf Auskunft [01.09.2009]

(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2009
Fassung von Paragraph: 

Zur Identifizierung von Anschlussinhabern bei Urheberrechtsverstößen im Internet

Das Landgericht Köln informiert BürgerInnen unter http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php über die gerichtliche Verfahrensroutine insbesondere bei illegalem Filesharing. 

Siehe dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 (Beschluss im Volltext unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2010/6_W_82_10beschluss2010100...)

 

Vergütung für Medienausleihe in Betriebsbibliothek

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Bibliotheksurteile.de
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
10. März 1972
Erschienen in: 
Bibliotheksurteile.de

Dokumentation zum Urteil "Vergütung für Medienausleihe in Betriebsbibliothek" des Bundesgerichtshofs vom 10.03.1972 (Az. I ZR 140/71).

Bezüge
Gesetzesbezug: 
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Internet-Referenz

Urheberrechtsabgaben in Betriebsbibliothek I

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Bibliotheksurteile.de
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
20. Februar 1997
Erschienen in: 
Bibliotheksurteile.de

Dokumentation zum Urteil "Urheberrechtsabgaben in Betriebsbibliothek I" des Bundesgerichtshofs vom 20.02.1997 (Az. I ZR 13/95).

Bezüge
Gesetzesbezug: 
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Internet-Referenz

Urheberrechtsabgaben in Betriebsbibliothek II

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Bibliotheksurteile.de
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
17. September 1998
Erschienen in: 
Bibliotheksurteile.de

Dokumentation zum Urteil "Urheberrechtsabgaben in Betriebsbibliothek II" des OLG München vom 17.09.1998 (Az. 6 U 3042/94).

Bezüge
Gesetzesbezug: 
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Internet-Referenz
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