Folgende Länder sind die Vertragspartner des Anti-Counterfeiting Trade Agreement bzw. ACTA-Abkommens: die Mitgliedsstaaten der EU, Australien, Japan, Kanada, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Schweiz, Singapur, Südkorea, USA
Das vorliegende Dokument liefert den Wortlaut des Abkommens, wie er von den Vertragspartnern am 03.12.2010 verabschiedet wurde.
Gliederung des Abkommens:
CHAPTER I - INITIAL PROVISIONS AND GENERAL DEFINITIONS
Section 1: Initial Provisions Weiterlesen
Es handelt sich bei diesem Dokument der EU-Kommission um einen Vorschlag zur Umsetzung des internationalen Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), welches dem Ziel nach Produkt- und Markenpiraterie sowie Urheberrechtsverletzungen regeln soll.