"Die Verlage wollen das Urheberrecht im Netz verschärfen. Den Urhebern, den sie ihre Rechte abnötigen, nützt das nicht – und es geht am Kern des Problems vorbei."
Kurze Meldung im SPIEGEL 49/2004 zum Zweiten Korb Urheberrechtsreform zu Beschwerden von Verbraucherschützern hinsichtlich geplanter Einschränkungen beim Thema Privatkopie.
"Ein Digitalbuch, viele Lesegeräte: Google eifert Amazon nach, verspricht Lesern E-Books, die sich mit verschiedenen Geräten lesen lassen. Das funktioniert ganz gut, aber leider müssen Google-Kunden auf Features verzichten, die Papier seit Jahrhunderten bietet - Notizen am Textrand etwa."
"Ausweitung der Kampfzone: Die Piratenpartei hat die Debatte über das Copyright im digitalen Zeitalter neu entfacht. Droht dem Buchmarkt ein Glaubenskrieg wie in der Musikbranche? "
"Auf der Frankfurter Buchmesse wird über das Urheberrecht diskutiert. Vorsteher des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder, fordert spürbare Sanktionen für rechtswidriges Handeln."
"Durch die §§ 95 a und 108 b UrhG werden sogenannte technische Maßnahmen in Deutschland erstmals gesetzlich geschützt. Doch was verbirgt sich genau hinter dem Ausdruck „technische Maßnahme“, wann ist eine solche „wirksam“ und wann wird sie im Sinne des Gesetzes „umgangen“? Weiterlesen