Matthias Ulmer

OLG Frankfurt schränkt den Paragraph 52b weiter ein: Digitalisierungen für Bibliotheken lohnen sich nicht

Das Thema Paragraph 52b und digitale Werke in Bibliotheken hat mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt eine Brisanz gewonnen, die sich in zahlreichen Kommentaren und Blogeinträgen niederschlägt. Da anzunehmen ist, dass das Thema weiterhin relevant bleibt, hier ein kleiner Versuch der Zusammenfassung und das Versprechen, es weiterhin zu beobachten.Weiterlesen

Urheberrecht und elektronische Leseplätze: Der Ulmer-Verlag geht in Berufung.

Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt - und damit den Bibliotheken generell - die Digitalisierung erlaubt.Weiterlesen

Der Deutsche Bibliotheksverband positioniert sich zum Darmstadt-Urteil

Als Nachtrag zum "Darmstadt-Urteil" (vgl. hier) sei noch auf die diesbezügliche Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) verwiesen. Weiterlesen

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