OLG Köln

Framing mit Hinweis auf Herkunft zulässig

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012 - 6 U 206/11 (rkr.)

Mit einem deutlichen Hinweis darauf, dass die geframten Inhalte von einem Dritten stammen, ist die Einbindung fremder Inhalte mittels Framing zulässig. Es handelt sich dann nicht um einen Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG.

Zu ausufernden Abmahnungen wegen Hörbuch-Sharing

OLG Köln vom 20.05.2011 - 6 W 30/11

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich Abmahnungen und Unterlassungserklärungen nur gegen die konkreten einzelnen Urheberrechtsverstöße von Verbrauchern (etwa bei Tauschbörsen) richten dürfen. Ein Buchverlag darf demnach nicht mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung verlangen, dass der Verbraucher die Bereitstellung sämtlicher Werke des Verlages im Internet unterlässt. Tut der Verlag dies dennoch, hat er die Kosten der gerichtlichen einstweiligen Verfügung zu tragen. Weiterlesen

Zur Identifizierung von Anschlussinhabern bei Urheberrechtsverstößen im Internet

Das Landgericht Köln informiert BürgerInnen unter http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php über die gerichtliche Verfahrensroutine insbesondere bei illegalem Filesharing. 

Siehe dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 (Beschluss im Volltext unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2010/6_W_82_10beschluss2010100...)

 

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