Plattformbetreiber

Videoplattformen haften nicht für fremde Inhalte

OLG Hamburg, Urteil vom 29. September 2010 - 5 U 9/09

Videoplattformen wie Sevenload.de machen sich nicht fremde Inhalte zu eigen (auch nicht nach Maßgabe der Chefkoch-Entscheidung des BGH, 2010, 616). Sie sind auch nicht Störer, da sie nicht verpflichtet sind, bei sehr hohen Datenmengen proaktiv eine Prüfung auf Rechtsverletzungen vorzunehmen. Es reicht vielmehr aus, auf Abmahnung die streitgegenständlichen Videos unverzüglich zu sperren.

 

Darf bzw. muss der Plattformbetreiber bei einer Rechtsverletzung Daten des „schädigenden“ Nutzers herausgeben ?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ulbricht, Carsten
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
15. Oktober 2010
Erschienen in: 
Web 2.0, Social Media & Recht
Internet-Referenz

Verschärfung der Prüfpflichten für Plattform- und Forenbetreiber?

Aufhören lässt das Landgericht Hamburg in den letzten Tagen: Zuerst deutete es am 27.08.2010 an, dass Verwertungsgesellschaften einen weitreichenden urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen YouTube geltend machen könnten (mehr dazu bei iuwis). Eine Woche später verurteilte das Landgericht Hamburg YouTube nun sogar zu Schadensersatz.Weiterlesen

Inhalt abgleichen