Rückrufsrecht

Propriété littéraire et artistique - Le droit d'auteur en France

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ulmer, Eugen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Rezension
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1967
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Internationaler Teil. (GRUR Int)
Band/Heft/Nummer: 
6
Seiten von-bis: 
282-284
ISBN/ISSN: 
0435-8600

Rezension zu:  Henri Desbois, Professeur à la Faculté de Droit et des Sciences économiques de Paris: Propriété littéraire et artistique - Le droit d'auteur en France Zweite, völlig neu bearbeitete Auflage. Dalloz, Paris 1966. VIII, 973 Seiten, Preis: DM 88,-.

Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
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Vorschlag für ein Urhebervertragsgesetz

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Nordemann, Wilhelm
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1991
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
1
Seiten von-bis: 
1-10
Bezüge
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Die rechtliche Stellung des Computerprogramme erstellenden Arbeitnehmers nach Urheberrecht, Patentrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Scholz, Matthias
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1989
Erscheinungsort: 
Köln
Verlag: 
Otto Schmidt
Erschienen in: 
Der Rechts- und Steuerdienst
Umfang: 
134 Seiten
ISBN/ISSN: 
3-504-64069-3

Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1988

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The author's moral right to withdraw a work (droit de repentir): a French perspective

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Fortunet, Edouard
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschrift
Sprache der Publikation: 
Englisch
Erscheinungsdatum: 
23. Mai 2011
Erscheinungsjahr: 
2011
Erscheinungsort: 
Oxford
Verlag: 
Oxford University Press
Erschienen in: 
Journal of Intellectual Property Law & Practice
Band/Heft/Nummer: 
8
Jahrgang: 
6
Seiten von-bis: 
535-541
ISBN/ISSN: 
1747-1540
DOI: 
10.1093/jiplp/jpr074

Abstract:

"Legal context Created in France by the legislator in Article 32 of the law No. 57-298 of March 11, 1957 on “literacy and artistic property”, which has now become Article L. 121-4 of the French Intellectual Property Code (“FIPC”), the right to reconsider or withdraw — also known as droit de repentir — a work enables an author to default on the terms of an assignment agreement in deference to an intellectual, aesthetic or moral rationale. Weiterlesen

Internet-Referenz

Zur Fortwirkung zurückgerufener Nutzungsrechte

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Adolphsen, Jens; Tabrizi, Mahdi Daneshzadeh
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2011
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Band/Heft/Nummer: 
5
Seiten von-bis: 
384-390

Abstract: Weiterlesen

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Der Rückruf im U.S.-amerikanischen Urheberrechtsgesetz

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hegemann, Gerd F.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1988
Erschienen in: 
GRUR International
Band/Heft/Nummer: 
5
Seiten von-bis: 
402-418
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Internet-Referenz

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [01.01.1966 - 06.07.1971]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung, wenn Teile von Werken, Sprachwerke oder Werke der Musik von geringem Umfang, einzelne Werke der bildenden Künste oder einzelne Lichtbildwerke nach dem Erscheinen in eine Sammlung aufgenommen werden, die Werke einer größerem Anzahl von Urhebern vereinigt und nach ihrer Beschaffenheit nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. Auf der Titelseite oder an einer entsprechenden Stelle der Sammlung ist deutlich anzugeben, wozu sie bestimmt ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
06.07.1971

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [07.07.1971 - 10.10.1971]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung, wenn Teile von Werken, Sprachwerke oder Werke der Musik von geringem Umfang, einzelne Werke der bildenden Künste oder einzelne Lichtbildwerke nach dem Erscheinen in eine Sammlung aufgenommen werden, die Werke einer größerem Anzahl von Urhebern vereinigt und nach ihrer Beschaffenheit nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. Auf der Titelseite oder an einer entsprechenden Stelle der Sammlung ist deutlich anzugeben, wozu sie bestimmt ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
07.07.1971
Gültig bis: 
10.10.1971

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [11.10.1971 - 12.09.2003]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung, wenn Teile von Werken, Sprachwerke oder Werke der Musik von geringem Umfang, einzelne Werke der bildenden Künste oder einzelne Lichtbildwerke nach dem Erscheinen in eine Sammlung aufgenommen werden, die Werke einer größerem Anzahl von Urhebern vereinigt und nach ihrer Beschaffenheit nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. Auf der Titelseite oder an einer entsprechenden Stelle der Sammlung ist deutlich anzugeben, wozu sie bestimmt ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
11.10.1971
Gültig bis: 
12.09.2003

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [13.09.2003 - 31.12.2007]

(1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines Werkes, von Sprachwerken oder von Werken der Musik von geringem Umfang, von einzelnen Werken der bildenden Künste oder einzelnen Lichtbildwerken als Element einer Sammlung, die Werke einer größeren Anzahl von Urhebern vereinigt und die nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch bestimmt ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Gültig bis: 
31.12.2007
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