Neben den urheberrechtlichen Grundlagen (geschützte Werke, Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche, Rechtserwerb, Schutzfristen und Ausnahmevorschriften) werden Kunstvereinen auch praktische Hinweise für Reproduktionen gegeben.
Es wird ein Überblick über rechtliche Fragestellungen zum Thema Bildrecht gegeben. Neben einführenden Erläuterungen zum Urheberrecht wird u. a. auch auf die Problematik der Verwendung von Bildern in wissenschaftlichen Publikationen hingewiesen.