Schnittstellen

UrhG § 69a Gegenstand des Schutzes [24.06.1993 - 12.09.2003]

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
24.06.1993
Gültig bis: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 

DINI - Zertifikat Dokumenten- und Publikationsservice 2010

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Arbeitsgruppe „Elektronisches Publizieren“ der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) e.V.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Erscheinungsdatum: 
30. Juni 2010
Erschienen in: 
DINI-Schriften 3
Umfang: 
70 Seiten

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Bezüge
Internet-Referenz

DINI – Zertifikat Dokumenten- und Publikationsserver 2003

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Arbeitsgruppe „Elektronisches Publizieren“ der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) e.V.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Erscheinungsdatum: 
13. November 2003
Erschienen in: 
DINI-Schriften 3
Umfang: 
18 Seiten

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Bezüge
Internet-Referenz
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