"Es wird zunächst für das Urheberrecht die Bedeutung des Algorithmus hinsichtlich Schutzbegründung und Schutzwirkung untersucht mit dem Ergebnis, daß - entgegen einer in der Literatur verbreiteten Ansicht - beides einheitlichen Maßstäben unterliegen muß. Algorithmen sind deshalb im Urheberrecht ohne Bedeutung. Anders im Patentrecht. Hier ist eine Ausgrenzung von Algorithmen als "Rechenregeln" ontologisch verfehlt und rechtlich unbegründet. Ein von der Anbindung an ein materielles Substrat befreiter Technikbegriff wird diskutiert." Weiterlesen
"Einige der Rezensionsnotizen des Online-Literaturmagazin Perlentaucher verstoßen gegen das Urheberrecht, hat heute das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main entschieden. Im Prinzip sei aber gegen das Vorgehen und auch das Geschäftsmodell des Perlentauchers, Rezensionen verschiedener deutschsprachiger Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler zu lizenzieren, nichts einzuwenden."