Geistiges Eigentum, also etwa der Urheber- und Patentschutz, soll die Innovationskraft fördern, indem kreative UrheberInnen für ihre Leistungen eine Belohnung und VerwerterInnen einen Amortisationsschutz in Form ausschließlicher Verwertungs- und Nutzungrechte eingeräumt bekommen. Die traditionell so beschriebene Anreiz- und Innovationswirkung stellen zwei ökonomische Analysen auf den Prüfstand, die in dieser Woche publik wurden. Weiterlesen