"Die zentrale Frage beim Leistungsschutz, wann ein Schnipsel zu lang ist für eine kostenfreie Verwertung, wird die Rechtsprechung klären. Niemand muss sich fürchten."
"Die CSU-Politikerin Dorothee Bär äußert große Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das neue Recht dürfe die Informations- und Kommunikationsgesellschaft im digitalen Zeitalter nicht unnötig einschränken, so Bär gegenüber iRights.info. Über Lobby-Vorwürfe zeigt sich Bär beunruhigt."
Thomas Nötting fasst in der Zeitschrift W&V das Thesenpapier von BDZ und VDBZ zum Leistungsschutzrecht für Verlage zusammen. Dabei merkt er an, dass dieses auch ein Vehikel darstellt, um den Zeitschriftenverlagen angesichts wegbrechender Werbeeinnahmenden und generell rückläufigem Printmarkt zukünftig effektiv durchsetzbare Bezahlmodelle für elektronische "Presseerzeugnisse" zu ermöglichen.
Till Kreutzer wundert sich darüber, dass in den ersten beiden Instanzen des Prozesses der Tageszeitungen FAZ/SZ gegen dasFeuilleton-Onlineportal Perlentaucher der urheberrechtliche Grundsatz der "Trennung von Form und Inhalt" nicht zu tragen gekommen und stellt fest, dass "einen Text in eigenen Worten wiederzugeben (...) keine Urheberrechtsverletzung" sei. Weiterlesen
Julia Schulz fasst den Verlauf der Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tageszeitungen FAZ, bzw. SZ und dem Feuilleton-Onlineportal Perlentaucher und die jeweiligen Urteile in erster und zweiter Instanz zusammen und weist daraufhin, dass das ausstehende höchstinstanzliche Urteil des BGH am 15. Weiterlesen