Störerhaftung

Common Principles of European Intellectual Property Law?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ohly, Ansgar
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
1. Dezember 2010
Erscheinungsjahr: 
2010
Verlag: 
Mohr Siebeck
Erschienen in: 
Zeitschrift fuer Geistiges Eigentum / Intellectual Property Journal,
Band/Heft/Nummer: 
4
Jahrgang: 
2
Seiten von-bis: 
365-384
Umfang: 
20 Seiten

Abstract:Weiterlesen

Fahrlässige Unkenntnis

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Horstkotte, Hermann
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Wie schillernd ist der Plagiatsbegriff? Der Fall Rieble
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
2. Februar 2011
Erschienen in: 
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Seiten von-bis: 
N5

UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz [01.01.1966 - 29.06.1995]

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
29.06.1995

UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz [30.06.1995 - 31.08.2008]

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
30.06.1995
Gültig bis: 
31.08.2008

UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz [01.09.2008]

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008

15-jähriger schadensersatzpflichtig wegen illegaler Uploads

LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010 - 308 O 710/09

Weil er je einen Song von Westernhagen und Rammstein auf einer Tauschbörse eingestellt hatte (sog. Filesharing), ist ein 15 Jahre alter Jugendlicher zu jeweils 15 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Die klagenden Musikverlage hatten auf jeweils 300 Euro geklagt. Der Vater, so das Gericht, ist als Störer nicht zu Schadensersatz verpflichtet, obwohl er seinem Sohn den Internetanschluss bereitgestellt hatte.

Zu den Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren machte das Gericht keine Angaben.

 

Videoplattformen haften nicht für fremde Inhalte

OLG Hamburg, Urteil vom 29. September 2010 - 5 U 9/09

Videoplattformen wie Sevenload.de machen sich nicht fremde Inhalte zu eigen (auch nicht nach Maßgabe der Chefkoch-Entscheidung des BGH, 2010, 616). Sie sind auch nicht Störer, da sie nicht verpflichtet sind, bei sehr hohen Datenmengen proaktiv eine Prüfung auf Rechtsverletzungen vorzunehmen. Es reicht vielmehr aus, auf Abmahnung die streitgegenständlichen Videos unverzüglich zu sperren.

 

Kein Eilurteil gegen YouTube

Das Landgericht Hamburg wies am 27.08.2010 einen Eilantrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurück (Aktenzeichen 310 O 197/10). Seit April 2009 besteht keine Nutzungsvereinbarung mehr über urheberrechtlich geschütztes Musikrepertoire zwischen den Verwertungsgesellschaften und YouTube.Weiterlesen

Freie Verwendung von Abbildungen gemeinfreier Werke? Zur urheberrechtlichen Bewertung von Angeboten gemeinfreier Bilder bei Wikipedia und Wikimedia Commons

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Stang, Felix
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2009
Verlag: 
Mohr Siebeck
Erschienen in: 
Zeitschrift für Geistiges Eigentum / Intellectual Property Journal
Jahrgang: 
1
Seiten von-bis: 
167-219
Umfang: 
53 Seiten
ISBN/ISSN: 
1867-2523

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Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
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