"Kleine Änderung mit großen Folgen: Das Justizministerium hat einen neuen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht erarbeitet. Treffen soll es nur noch Suchmaschinen, nicht mehr alle Internetnutzer, die gewerblich handeln."
Juergen Scheele befasst sich mit den Aussagen der Bundesjustizministerin zur Kulturflatrate und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14.06.2010. Er sieht einen klaren Widerspruch und spricht von einer "Kulturflatrate Presse". Desweiteren erläutert er die Schwierigkeiten, in digitalen Kontexten zwischen Erst- und Zweitverwertung zu differenzieren.
"Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute sein Urteil zur Google Bildersuche verkündet: Die Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) verstoßen demnach nicht gegen deutsches Urheberrecht. Über den vorliegenden Einzelfall hinaus hat sich der BGH generell dazu geäußert, unter welchen Umständen Suchmaschinenbetreiber deutsches Urheberrecht verletzen. Suchmaschinenbetreiber dürfen demnach Bilder als Thumbnails grundsätzlich ohne weiteres anzeigen.