Tonträger

Entscheidungssammlung zum Bibliotheksrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Gödan, Jürgen Christoph
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
erarb. von einer Arbeitsgruppe der Rechtskommission des Ehemaligen Deutschen Bibliotheksinstituts (EDBI) und der Kommission für Rechtsfragen des Vereins Deutscher Bibliothekare (VDB)
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2003
Erscheinungsort: 
Wiesbaden
Verlag: 
Harrassowitz
Umfang: 
656 Seiten
ISBN/ISSN: 
3-447-04642-2
Internet-Referenz

Alte Musik in neuem Gewand : der Schutz musikalischer Updates und der Quasischutz gemeinfreier Musikaufnahmen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Boddien, Thomas W.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2006
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos

Verlagsinformationen:

"Coverversionen, Re-Recordings und digital aufbereitete Altaufnahmen (Remasterings) sind wichtige Bestandteile der heutigen Musiklandschaft. Altes, nicht selten Gemeinfreies, wird in einem neuen musikalischen und modernen technischen Gewand wiederholt verwertet, um auf diese Weise an der Strahlkraft des einstigen Erfolgstitels nochmals wirtschaftlich zu partizipieren. Hierbei wird in unterschiedlicher Weise auf das Ausgangsmaterial eingewirkt: Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

Rare Jazz collection is in copyright 'No Man’s Land,' thanks to Congress

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ciandella, Nicola
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Sprache der Publikation: 
Englisch
Erscheinungsdatum: 
5. Mai 2011
Erschienen in: 
Washington Examiner
Internet-Referenz

UrhG § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG [13.09.2003]

(1) § 95d Abs. 1 ist auf alle ab dem 1. Dezember 2003 neu in den Verkehr gebrachten Werke und anderen Schutzgegenstände anzuwenden.

(2) Die Vorschrift dieses Gesetzes über die Schutzdauer für Hersteller von Tonträgern in der ab dem 13. September 2003 geltenden Fassung ist auch auf verwandte Schutzrechte anzuwenden, deren Schutz am 22. Dezember 2002 noch nicht erloschen ist.

(3) Lebt nach Absatz 2 der Schutz eines Tonträgers wieder auf, so stehen die wiederauflebenden Rechte dem Hersteller des Tonträgers zu. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 133 Tonträger [01.01.1966 - 10.10.1976]

(1) Bei Werken der Musik, die nach 63a Abs. 1 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901 in der Fassung des Gesetzes zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 22. Mai 1910 auf Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe frei übertragen werden durften, ist es auch weiterhin zulässig, sie auf Tonträger zu übertragen und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten.

(2) Absatz 1 ist auf Tonfilme nicht anzuwenden.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
10.10.1976
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Tonträger

UrhG § 128 Schutz des Filmherstellers [01.01.1966 - 29.06.1995]

(1) Den nach den §§ 94 und 95 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Bildträger oder Bild- und Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden.

(2) Für ausländische Staatsangehörige oder Unternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gelten die Bestimmungen in § 126 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
29.06.1995
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 128 Schutz des Filmherstellers [30.06.1995]

(1) Den nach den §§ 94 und 95 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Bildträger oder Bild- und Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 und § 126 Abs. 1 Satz 3 sind anzuwenden.

(2) Für ausländische Staatsangehörige oder Unternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gelten die Bestimmungen in § 126 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Inkrafttreten am: 
30.06.1995
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern [01.01.1966 - 30.06.1995]

(1) Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden.

(2) Ausländische Staatsangehörige oder Unternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes genießen den Schutz für ihre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erschienenen Tonträger, es sei denn, daß der Tonträger früher als dreißig Tage vor dem Erscheinen im Geltungsbereich dieses Gesetzes außerhalb dieses Gebietes erschienen ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.1995

UrhG § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern [01.07.1995 - 12.09.2003]

(1) Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden. Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1995
Gültig bis: 
12.09.2003

UrhG § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern [13.09.2003]

(1) Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden. Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
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