"Die zentrale Frage beim Leistungsschutz, wann ein Schnipsel zu lang ist für eine kostenfreie Verwertung, wird die Rechtsprechung klären. Niemand muss sich fürchten."
"Kleine Änderung mit großen Folgen: Das Justizministerium hat einen neuen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht erarbeitet. Treffen soll es nur noch Suchmaschinen, nicht mehr alle Internetnutzer, die gewerblich handeln."
Umfänglicher Aufsatz Michael Kauschs zu kulturellen Veränderungen durch die Digitalisierung der Lebenswelt. Darin enthalten sind mehrere Aussagen zum Urheberrecht:
"Ich bin davon überzeugt, dass es beim legitimen Kampf um die Urheberrechtsinteressen von Autoren heute nicht mehr um die Rettung des Urheberrechts gehen kann, sondern nur noch um die Sicherstellung geordneter Übergangsfristen in einer Gesellschaft, die auf Copyright letztlich verzichten wird."
"Wer bisher glaubt, man könne in 140 Zeichen keine Urheberrechte verletzen, lässt sich eines Besseren belehren. Seit Ende November 2010 übermittelt der Microblogging-Dienst Twitter nämlich Löschaufforderungen für Tweets an das Portal "Chilling Effects". Die Menge an Löschwünschen ist durchaus bemerkenswert."